Die Pflöcke sind eingeschlagen, damit die elektronische Identität in der Schweiz ein Erfolg wird. Die Arbeitsteilung zwischen Bund und Privatwirtschaft bürgt für Sicherheit, schreibt Martin Hess von der Bankiervereinigung.

Martin Hess
Martin Hess ist Leiter Wirtschaftspolitik bei der Schweizerischen Bankiervereinigung

Die sichere Identifikation im Internet kommt näher. Nachdem der Bundesrat letzte Woche einen Gesetzesentwurf für eine staatlich anerkannte elektronische Identität (E-ID) angekündigt hat, wurde am gestrigen Digital Day die Gründung eines Unternehmens zur Schaffung und Umsetzung einer elektronischen Identität für die Bevölkerung in der Schweiz angekündigt.

Verschiedene Länder haben sich an das Projekt elektronische Identität (E-ID) gewagt. Viele konnten die hohen Ziele bezüglich Bürgernutzen und Verbreitung nicht erfüllen. Mit dem unerfreulichen Resultat, dass sich die meisten Personen mit ihrem Facebook-Profil identifizieren.

Keine Abschaffung des Passes

Die Schweiz ist drauf und dran, es besser zu machen und schielt auf die erfolgreicheren Modelle, welche bereits existieren. Soviel zum Verständnis: Die E-ID ist kein Ersatz für den Reisepass, sondern eine Ergänzung für den Bezug von Online-Dienstleistungen. Sie hat im digitalen Zeitalter einen sehr hohen Gesamtnutzen für den Standort Schweiz und ist deshalb in Zukunft unerlässlich.

Ihren Zweck wird die E-ID aber nur dann erfüllen, wenn sie sicher im Gebrauch ist und wenn sie rasch von einem überwiegenden Teil der Bevölkerung verwendet wird. Denn nur dann werden die Dienstleister auch bereit sein, sie als Identifikationsmittel zu akzeptieren.

Die Voraussetzungen für die Zielerreichung stehen ausgezeichnet. Die jüngste Ankündigung des Bundesrats, Klarheit zu schaffen und bis Sommer 2018 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, geniesst breite Unterstützung.

Weitsichtiger Bundesrat

Namentlich zu begrüssen sind die Pflöcke, die der Bundesrat zur Zielerreichung der Sicherheit und der raschen Verbreitung bereits heute einschlägt. Der Bundesrat setzt dabei, wie bereits in der Vernehmlassung vorgeschlagen, auf eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Staat und Privatsektor:

· Rolle des Staates: Die Sicherheit will er erreichen, indem der Staat in einer zentralen Rolle das E-ID System zertifiziert und überwacht und zusätzlich er alleine staatliche Identitäten definieren und verifizieren darf. Ebenfalls soll sichergestellt werden, dass Onlinedienste personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kunden weitergeben dürfen. Im Vergleich mit dem heutigen Wildwuchs im Internet wäre dies ein Meilenstein.

· Nicht-staatliche Anbieter: Vom Staat anerkannte und kontrollierte Anbieter schaffen die besten Voraussetzungen für eine praxistaugliche und konsumentenfreundliche E-ID. Private Anbieter bieten Gewähr für die einfache Handhabung und die Flexibilität bei technologischen Veränderungen. Die Schweizer Banken leisten dabei einen wichtigen Beitrag. So verfügen die Banken über verifizierte Identitäten, da die Identität der Bankkunden beim Kontoeröffnungsprozess bereits überprüft wurde. Zudem verfügen Banken über sichere Zugangssysteme wie eine Authentisierungs-App. Mit diesen vertrauten Zugangsmitteln wird sich der Kunde in Zukunft auch bei anderen Onlinediensten anmelden und identifizieren können.

Die Privatwirtschaft ist bereit

Die Privatwirtschaft zeigt mit der Gründung eines gemeinsamen Unternehmens die Bereitschaft, den Part des Identitätsherausgebers in der arbeitsteiligen Welt zwischen Staat und Privatwirtschaft zu übernehmen. Gleichzeitig sorgt sie so für die rasche Verbreitung und Anwendung der E-ID. Diese Vorteile in der Praxis haben den willkommenen Nebeneffekt, dass der Steuerzahler für eine inferiore reine Staatslösung nicht auch noch zur Kasse gebeten wird. Die grossen Investitionen in diese Infrastrukturaufgabe werden von den Unternehmen getragen.

 Mit der gestrigen Kommunikation des privatwirtschaftlichen Beitrags ist nun der Weg frei, die rechtlichen Rahmenbedingungen so schnell als möglich in die Wege zu leiten. Ich hoffe, dass die Mitglieder der eidgenössischen Räte dem Gesetzesentwurf mit der vorgeschlagenen Arbeitsteilung zwischen Bund und Privaten keine Steine in den Weg legen werden. Damit wird die Schweiz zum Wohl von uns allen im Internetzeitalter rasch vorwärts kommen.