Halten sich systemrelevante Banken an die «Too big to fail»-Regulierung und stocken ihr Eigenkapital auf, werden sie in Zukunft via Beteiligungsabzug dafür bestraft. Eine Gesetzesänderung ändert das nun.

Systemrelevante Banken sind durch die «Too big to fail»-Bestimmungen (TBTF) des Bundes dazu verpflichtet, gewisse Eigenkapitalreserven aufzubauen, damit sie im Falle einer erneuten Finanzkrise nicht mehr von der Allgemeinheit gerettet werden müssen. Ab nächstem Jahr werden sie vom Bund aber dafür bestraft, steuerlich gesehen.

Deshalb hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag das sogenannte «Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken» beschlossen. Damit sollen an die Investoren bezahlte Zinsen und die in der Bilanz eingestellte Weitergabe der Mittel aus den TBTF-Instrumenten wie CoCo-Anleihen, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds von der Berechnung des Beteiligungsabzugs ausgeklammert werden.

Gesetz ohne Gegenwehr

Denn andernfalls hätte die Finma-Vorgabe, dass diese Instrumente ab 2020 von der Konzernobergesellschaft der Bank erfolgen müssen, für einen tieferen Beteiligungsabzug und somit für eine höhere Steuerlast der betroffenen Bank gesorgt. Das könne laut Bundesrat und Parlament nicht im Sinne des Bundes sein, weil man so zum einen sonst Banken für die Einhaltung von Vorschriften bestrafen würde und zum anderen das angesammelte Eigenkapital gleich wieder senken würde.

Gesetzt den Fall, dass bis zum Ablaufen der Frist am 8. April kein Referendum zustande kommt, gilt das Gesetz rückwirkend per 1. Januar 2019. Weil es aber sowohl durch National- auch durch Ständerat ohne Widerstand durchgewunken wurde, gilt ein Referendum als äusserst unwahrscheinlich.

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