Die Schweizerische Bundesanwaltschaft verdächtigt zwei Ukrainer, über den Schweizer Finanzplatz Bestechungsgelder gewaschen zu haben. Dies über zwei Schweizer Privatbanken, von denen eine noch existiert.

Sie sollen über 2,8 Millionen Euro über Schweizer Banken gewaschen haben: Die schweizerische Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen den langjährigen ukrainischen Parlamentsabgeordneten Mykola Martynenko sowie einen zweiten ukrainischen Staatsbürger.

Konkret wirft die Bundesanwaltschaft den beiden laut einer Medienmitteilung vom Freitag vor, «in bandenmässiger Begehung die Einziehung von verbrecherisch erlangten Vermögenswerten in der Höhe von rund 2,8 Millionen Euro vereitelt» zu haben, was aus dem Behördendeutschen übersetzt Geldwäscherei bedeutet.

Martynenko soll im Sommer 2013 einen Millionenauftrag für Brennelemente ohne Ausschreibung an eine tschechische Firma vergeben zu haben und dafür Bestechungsgelder in Millionenhöhe erhalten haben. Davon soll er Teile über Bankkonten bei der inzwischen eingegangenen Zürcher Privatbank Hottinger sowie bei der grössten Schweizer Privatbank Julius Bär gewaschen haben. Letzteres berichtete 2017 bereits der «Tages-Anzeiger».

Internationale Zusammenarbeit

Das Verfahren gegen Martynenko wurde bereits 2013 eröffnet. Die Bundesanwaltschaft hat, wie sie in der Mitteilung lobend erwähnt, dafür eng mit der Ukraine sowie Tschechien, die sich alle gegenseitig um Rechtshilfe ersucht hätten, zusammengearbeitet.

Das Strafmass, das die Bundesanwaltschaft anpeilen wird, gibt sie in der Mitteilung wie üblich noch nicht bekannt. Die sogenannten Strafanträge werden erst im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona bekannt gemacht. Bis zur allfälligen rechtskräftigen Verurteilung gilt ebenfalls wie üblich die Unschuldsvermutung.

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