J. Safra Sarasin kassiert Strafe wegen brasilianischer Korruptionsaffäre

Der Bank wird vorgeworfen, zwischen November 2011 und Mai 2014 nicht alle zumutbaren und notwendigen organisatorischen Massnahmen getroffen zu haben, um die Begehung respektive den Versuch qualifizierter Geldwäscherei im Umfang von 71 Millionen Dollar verhindert zu haben, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Freitag mitteilte.

Zudem hat die BA eine ehemalige Mitarbeiterin der Bank wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Taten betreffen einen Betrag von 29,2 Millionen Dollar und wurden zwischen November 2011 und Juli 2014 begangen, als die Angestellte bei einem anderen Schweizer Bankinstitut tätig war.

Brasilianische Korrputionsaffäre

Beide Verurteilungen stehen im Zusammenhang mit der unter dem Namen «Lava Jato» bekannten Korruptionsaffäre rund um die brasilianische staatliche Erdölgesellschaft Petrobras.

Bei der Strafbemessung seien die seit der Tat verstrichene Zeit sowie die von der Bank ergriffenen Korrekturmassnahmen, auch auf organisatorischer Seite, berücksichtigt worden.

Da die Bank der Privatklägerschaft Petrobras im Rahmen eines Vergleichs einen Betrag von 16 Millionen Franken bezahlt hat, habe man von der Anordnung einer Ersatzforderung abgesehen. Die Parteien haben auf Einsprachen verzichtet und die Strafbefehle sind damit rechtskräftig.

Stellungnahme der Bank

Der Strafbefehl der BA stehe im Zusammenhang mit Ereignissen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, heisst es in einer Stellungnahme der Bank. Er betreffe einen Fall, an dem auch andere Finanzinstitute beteiligt waren und der abgeschlossen sei.

Der Strafbefehl stellt kein Schuldeingeständnis und keine Anerkennung einer zivil- oder strafrechtlichen Haftung seitens der Bank oder ihrer Vertreter dar.