Finanzplatz soll stärker zur Kasse gebeten werden
Die Finanzintermediäre sollen einen Kostenbeitrag dazu leisten, dass sie von der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) effektiv beaufsichtigt und überwacht werden können. Die Verdachtsmeldungen haben sich in den letzten 5 Jahren verdreifacht. Auch die Anfragen aus dem Ausland und das auszuwertende Datenvolumen sind konstant gewachsen, heisst es in dem am Mittwoch vorgelegtem Bericht.
«Die EFK erachtet es als angemessen, bei der Finanzierung von MROS die Finanzintermediäre einzubeziehen», heisst es in den Bericht weiter.
Und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) von Bundesrat Beat Jans will dazu bereits in Kürze einen entsprechenden Antrag vorlegen, wir der «Tagesanzeiger» am Freitag berichtet. Dabei stehe zur Finanzierung ein Gebührenmodell durch Banken und weitere Institutionen des Finanzplatzes zur Debatte.
Nur bedingt im Stande, Aufgaben zu erfüllen
«Die MROS ist nicht im Stande, mit dem bestehenden Personaletat das stetig zunehmende Daten- und Meldevolumen zu bewältigen», wird aus dem Antrag des EJPD zitiert. Die Meldestelle sei aus finanziellen Gründen «nur noch bedingt» im Stande, ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen.
Der Bundesrat werde demnächst über die Frage entscheiden - womöglich bereits am heutigen Freitag, schreibt die Zeitung weiter.
Verdoppelung der Verdachtsmeldungen
2024 gingen 15’000 Verdachtsmeldungen an die Meldestelle, was einer Verdoppelung innerhalb von zwei Jahren entsprach. Für das laufende Jahr rechnet die MROS mit rund 20’000 Meldungen.
Die Beschreibung des Ist-Zustandes bei der MROS im EFK-Bericht ist ebenfalls alarmierend. Mit dem erwartetem weiteren Anstieg der Meldefälle steige die Wahrscheinlichkeit, dass die von der Egmont-Gruppe15 geforderten Bearbeitungsfristen in Zukunft noch weniger eingehalten werden können.
Im schlechtesten Falle droht der Schweiz ein «Non-Compliance-Verfahren», was in der Konsequenz Einschränkungen im internationalen Austausch nach sich ziehen würde. «Die FATF16-Länderprüfung könnte als Folge eine ungenügende Beurteilung abgeben. Ein Reputationsschaden für den Finanzplatz Schweiz wäre die Folge», schreibt die Finanzkontrolle.