UBS schliesst Frankreich-Kapitel ab

In einer recht knappen Mitteilung vom Dienstag teilt die Schweizer Grossbank mit, dass sie ihre rechtlichen Altlasten in Frankreich mit einem Vergleich beigelegt hat. Die UBS erklärt sich bereit, dem französischen Staat eine Strafe von 730 Millionen Euro zu bezahlen. Ausserdem leistet sie zivilrechtliche Schadenersatzzahlungen von 105 Millionen Euro. Die Zahlungen (die der ziemlich leeren Kasse der hochverschuldeten Republik sicherlich guttun werden) seien vollständig durch entsprechende Rückstellungen gedeckt, so die Bank.

Episches Ringen vor Frankreichs Gerichten

Im Zentrum standen Anklagen wegen unerlaubter Kundenakquise und Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung, wobei die entsprechenden Vorfälle auf die Jahre 2004 bis 2012 zurückgehen.

Die Affäre hatte zu einer fast epischen rechtlichen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzung geführt, in der Milliardenforderungen in den Raum geworfen wurden (ein erstes Urteil sah 2019 eine Busse von 4,5 Milliarden Euro vor) und in der die Schweizer Grossbank unter ihrem damaligen Chefjuristen Markus Diethelm ungewöhnlich hart blieb.

2023: Bestätigung des Schuldspruchs

In ihrer Mitteilung erwähnt die UBS das Urteil des französischen Kassationsgerichts von 2023. In diesem wurde der Entscheid des Berufungsgerichts von Paris, die UBS wegen unrechtmässiger Kundenwerbung und schwerer Geldwäsche für schuldig zu befinden, zwar definitiv bestätigt, der Fall aber in Bezug auf die Höhe der Geldstrafe von 1 Milliarde Euro und des Schadenersatzes von 800 Millionen Euro zur erneuten Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Mit dem nun verkündeten Vergleich kann die Grossbank eine Altlast entsorgen, zu deutlich tieferen Kosten, als die meisten Beobachter ursprünglich gerechnet hatten. Manchmal lohnt es sich doch, den Instanzenzug (oder mindestens doch Teile davon) zu durchlaufen – sogar für international tätige Banken gegen fremde Staaten.

Die nun hypothetische Frage, ob die UBS noch günstiger gefahren wäre, wenn sie den Streit bis zum Ende vor Gericht ausgetragen hätte, dürfte allerdings noch anregenden Gesprächsstoff liefern – zumindest in Diskussionen unter Wirtschaftsjuristen.