Das Bundesgericht hat ein Berufsverbot gegen ein ehemaliges Kadermitglied der Falcon Private Bank im Zusammenhang mit dem 1MDB-Skandal bestätigt.

Gefällt wurde das Urteil bereits Mitte März, doch veröffentlicht hat es das Bundesgericht erst diesen Dienstag: Es hält am zweijährigen Berufsverbot in leitender Stellung gegen den ehemaligen General Counsel und Leiter der Compliance-Abteilung der Falcon Private Bank fest.

Dies, weil er im Zuge des 1MDB-Skandals, als fast 2 Milliarden Dollar aus dem malaysischen Staatsfonds über die Konten der Falcon Private Bank gewandert sind, keine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) veranlasst oder zumindest der Geschäftsleitung vorgeschlagen hat.

Pflichten verletzt

Somit sei ihm eine Verletzung einer zentralen geldwäschereirechtlichen Pflicht zurechenbar, wie im Urteil des Bundesgerichts zu lesen ist. Laut Bundesgericht ist zwar unbestritten, dass der Ex-Kader von seinen Vorgesetzten unter Druck gesetzt sowie durch den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten der Bank sogar getäuscht wurde, während die damalige Leitung der Bank über die möglicherweise heiklen Punkte jederzeit im Bilde gewesen sei.

Das entbinde ihn jedoch nicht von seinen aufsichtsrechtlichen Pflichten als Compliance-Chef einer Bank.

Noch 14 Monate

Somit wurde das Berufsverbot, welches bereits im Dezember 2017 verhängt und im Januar 2019 vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben wurde, nun von der höchsten Schweizer Rechtsinstanz bestätigt. Die Finma hatte das Urteil nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgericht weitergezogen.

Also schlechte Nachrichten für den ehemaligen Falcon-Banker. Immerhin hat das Bundesgericht ihm die 298 Tage angerechnet, die das Berufsverbot während dem Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts bereits gegolten hat. Somit sind es inzwischen noch rund 14 Monate, die er in keiner von der Finma beaufsichtigen Unternehmung in leitender Stellung arbeiten darf.

 

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