Die Finma hat im Zuge des 1MDB-Geldwäscherei-Falls die Falcon Private Bank mit schweren Auflagen bestraft. Der frühere Compliance-Chef der Bank ist nun rehabilitiert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein zweijähriges Berufsverbot gegen einen ehemaligen Kaderangestellten der Falcon Private Bank aufgehoben. Der frühere stellvertretende operative Geschäftsleiter und Compliance-Chef habe zwar Meldepflichten verletzt, jedoch keine Entscheidungsbefugnis gehabt, zitierte die Nachrichtenagentur «AWP» (Artikel bezahlpflichtig) am Donnerstag aus dem Urteil.

Damit hob das Bundesverwaltungsgericht eine Verfügung der Finma auf. Diese hatte dem Banker vorgeworfen, die Verdachtsmomente missachtet zu haben, dass rund 1,8 Milliarden Dollar mutmasslich kriminelle Gelder durch Falcon-Konten geschleust worden seien.

Das Bundesverwaltungsgericht anerkannte dies zwar, attestierte dem Ex-Kader jedoch nur ein leichtes Mitverschulden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.56%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    18.9%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    27.99%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.01%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.54%
pixel