Vor zwei Jahren hat Raiffeisen Schweiz eine ganze Reihe von Verträgen rund um Firmenkäufe in der Ära von Ex-Chef Pierin Vincenz angefochten. Vor Bundesgericht hat die Banken-Gruppe nun eine Schlappe erlitten.

Die Raiffeisen Schweiz ist vor Bundesgericht mit dem Ansinnen abgeblitzt, einen Aktientauschvertrag mit der Gesellschaft Aneco für ungültig erklären zu lassen. Dies berichtete die Agentur «AWP» zum am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Bundesrichter in Lausanne bestätigten damit den vorinstanzlichen Richterspruch des St. Galler Handelsgerichts vom Juli 2019.

Der Aktientausch geht auf das Jahr 2012 und die Ära von Ex-CEO Pierin Vincenz bei den Genossenschaftsbanken zurück. Raiffeisen wollte gerichtlich feststellen lassen, dass der Tausch ungültig sei, weil die Bank nichts von den hintergründigen Beteiligungsverhältnissen von Vincenz und dessen Geschäftspartner Beat Stocker gewusst habe. Bei der Transaktion wechselten auch Aktien der Firma Investnet den Besitzer, die in der Aufarbeitung des Vincenz-Komplexes eine zentrale Rolle spielt.

Strafuntersuchung bald abgeschlossen

Mit der Feststellung, dass der Aktientauschvertrag mit der Aneco ungültig ist, wollte Raiffeisen eine verbindliche Grundlage für die davon abhängigen Transaktionen schaffen. Im Juni 2018 hat Raiffeisen Schweiz Medienberichten zufolge alle Verträge in Zusammenhang mit Investnet angefochten. Das Bundesgericht urteilte nun, dass die Bank stattdessen auf die Herausgabe der Aktien klagen muss.

Der Fall Vincenz dürfte nach monatelanger Stille nun wieder in die heisse Phase übergehen. Wie finews.ch recherchierte, wird die Zürcher Staatsanwaltschaft die Beweisaufnahme in der Strafuntersuchung gegen Vincenz und Stocker in Kürze abschliessen und anschliessend wohl eine Strafanklage formulieren. Die ursprünglichen Vorwürfe lauten auf ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und Urkundenfälschung. 

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