WAK des Ständerats: Die UBS allein soll für den PLB bezahlen

Nein, diesmal geht es nicht um die Eigenkapitalanforderungen für Auslandtöchter systemrelevanter Banken, aber trotzdem letztlich wieder um die UBS.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat sich am Dienstag dafür ausgesprochen, die staatliche Liquiditätsunterstützung für systemrelevante Banken (Public Liquidity Backstop, PLB) gesetzlich zu verankern und damit das Too-big-to-fail-Dispositiv zu stärken.

Zankapfel Bereitstellungsgebühr

Zankapfel in der Kommission war die Frage, ob Banken schon für die Bereitstellung der Liquidität eine Abgeltung entrichten sollen. Wie der Bundesrat sprach sich die Kommission nun für eine solche Ex-ante-Abgeltungspauschale ab, will sie aber «auf systemrelevante Banken mit substanziellem Auslandgeschäft» beschränken. Das hiesse, dass nur die UBS bezahlen müsste, und nicht die anderen drei systemrelevanten Banken (Zürcher Kantonalbank, Postfinance und Raiffeisen Schweiz). Die Begründung der Kommission: Das Auslandgeschäft sei wesentlich risikobelasteter als das Inlandgeschäft.

Eine weitere Anpassung schlägt die WAK-S bei der Bemessungsgrundlage für die Abgeltungspauschale vor: Neu sollen darin auch Schuldinstrumente zur Verlusttragung von Insolvenzmassnahmen, vorbereitete Sicherheiten bei ausländischen Zentralbanken sowie weitere langfristige Finanzierungsquellen wie Covered Bonds und Pfandbriefanleihen einfliessen. Ausserdem soll der Bemessungsgrundsatz von maximal 1 Basispunkt im Gesetz statt in der Verordnung verankert werden.

«Nicht gerechtfertigt und diskriminierend» 

Umgehend reagiert hat die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg). Sie unterstützt zwar die Einführung eines PLB für systemrelevante Banken, da dieser die Finanzstabilität in der Schweiz erhöht. Die de facto allein von der UBS zu entrichtende Ex-ante-Abgeltung lehnt die SBVg aber ab. Sie erinnert daran, dass die Banken keinen Anspruch auf den PLB haben und die Behörden im Krisenfall über einen Einsatz entscheiden.

«Wird der PLB eingesetzt, muss die betroffene Bank dafür bereits substanzielle Prämien und Zinsen an den Bund und die SNB entrichten. Eine zusätzliche Abgabe ist nicht gerechtfertigt und diskriminierend: Sie würde nur die UBS betreffen und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit schwächen», kritisiert der Branchenverband in der Medienmitteilung.