Trotz den Sanktionen läuft der Automatische Informationsaustausch mit Russland unverändert weiter. Ob das so bleibt, ist jedoch fraglich.

«Der Bundesrat beobachtet die Haltung internationaler Organisationen und anderer Staaten mit Bezug zum steuerlichen Informationsaustausch mit Russlandsehr genau», heisst es im jährlichen Prüfbericht zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA). Man habe die Möglichkeit kurzfristig zu reagieren, sollte sich die Lage ändern, stellte der Bericht am Mittwoch in Aussicht.

Doch derzeit zögert die Schweizer Regierung noch. «Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stellt sich angesichts der gravierenden Verletzungen des Völkerrechts konkret die Frage, ob der steuerliche Informationsaustausch mit Russland eingestellt werden soll», hiess es weiter.

Voraussetzung für eine Suspendierung sei die Feststellung, dass eine erhebliche Nichteinhaltung der technischen Vorgaben des Standards vorliegt. Dazu würden etwa die Nichteinhaltung der Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen oder die nicht fristgerechte oder angemessene Bereitstellung von Informationen zählen. Ein Angriffskrieg auf ein Nachbarland, wie ihn Russland gerade in der Ukraine unternimmt, ist hier jedoch kein Kriterium.

Doch ein Vorbehalt

Immerhin: Auch gestützt auf den «Ordre-public-Vorbehalt» des Amtshilfe-Übereinkommens sei eine Suspendierung denkbar. Das sei von den meisten westlichen Staaten bereits beschlossen worden (USA, Grossbritannien, Liechtenstein) oder werde in Erwägung gezogen (Deutschland, Frankreich, Italien). Ein solcher Vorbehalt findet sich in fast allen internationalen Abkommen. Er betrifft die Anwendung von Rechtsnormen eines anderen Staates, die im Ergebnis mit wesentlichen Grundsätzen des Rechts und insbesondere mit den Grundrechten offensichtlich unvereinbar sind.

Zwar sei Russland per Anfang März von der Teilnahme an allen OECD-Gremien ausgeschlossen worden. Davon ausgenommen ist aber das für den AIA zuständige Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (GFTEI). Inzwischen werden auch hier Russland und Weissrussland nicht mehr zu Sitzungen eingeladen.

Wohin die Schweiz keine Daten übermittelt

In dem diesjährigen Bericht wurden derweil Albanien, Nigeria, Peru und die Türkei in Hinblick auf einen reziproken sowie Brunei Darussalam auf einen nichtreziproken Datenaustausch analysiert. Generell lasse sich feststellen, dass die geprüften Partnerstaaten nachweislich über die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des AIA verfügen. Der Rechtsrahmen dieser Partner werde demnächst geprüft und bewertet.

Im Rahmen der Prüfungen werden jeweils neu aufgenommene Staaten wie auch «Bisherige» eingehender analysiert. Gegenstand der risikobasierten Prüfung waren 36 Partnerstaaten, darunter etwa Brasilien, China, Hongkong, Indien oder Südafrika. Zwölf Staaten, es sind dies Aruba, Belize, Bulgarien, Dominica, Ghana, Libanon, Macao, Montserrat, Rumänien, Samoa, Saint Vincent und die Grenadinen sowie Vanuatu, haben sich zwar zum reziproken AIA verpflichtet.

Sie gelten aber dem Bundesrat weiterhin als «temporary non reciprocal jurisdictions», weil sie die Anforderungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit nicht vollumfänglich erfüllen. Das bedeutet: Solange die von diesen Partnerstaaten getroffenen Verbesserungen nicht validiert sind, erhalten sie keine Informationen über Finanzkonten aus der Schweiz.

Prominente Ausnahme

Seit dem letzten Prüfbericht wurden seitens der OECD weder in Einzelfällen noch allgemein Tatsachen oder Ereignisse festgestellt, die darauf hindeuten, dass die übrigen Partnerstaaten die Voraussetzungen des Standards nicht erfüllen würden, heisst es weiter.

Neben der Schweiz haben über 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, den AIA-Standard übernommen – eine prominente Ausnahme machen die USA. Mit dem Abkommen soll die Steuertransparenz erhöht und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.

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