Die Sustainable Finance Disclosure Regulation oder auf Deutsch EU-Offenlegungsverordnung hat einen grossen Einfluss auf die Publizitätsanforderungen für in Europa domizilierte Fonds. Die Regeln haben allerdings auch viele Anlegerinnen und Anleger verwirrt.

Von Mike Appleby, Investment Manager, Sustainable Investment Team

Verunsichert fragen sich zahlreiche Investorinnen und Investoren, was die Regeln bedeuten, und was es mit den Nachhaltigkeitszielen der Fonds, insbesondere mit ihrer Klassifizierung nach Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9 auf sich hat. Wir fassen daher zusammen, worum es bei der Verordnung geht und erklären, warum die Liontrust GF Sustainable Future Funds als Artikel 9-Fonds eingestuft sind.

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) hat für viele Menschen unterschiedliche Bedeutungen. Ihre Vorschriften sollen für mehr Transparenz und eine einheitlichere Offenlegung sorgen, um Kunden einen besseren Vergleich von Fonds zu ermöglichen und gleichzeitig zu verhindern, dass Fonds ihre Nachhaltigkeitsbilanz übertreiben, was auch als Greenwashing bekannt ist.

Die Offenlegungsverordnung regelt nicht die Kennzeichnung von Fonds, auch wenn das manchmal so fehlinterpretiert wird. Es gibt viele Artikel darin (20 allein im Kerngesetz), die sich auf die Transparenz der verschiedenen Aspekte der Vorschriften beziehen – etwa für vorvertragliche Offenlegungen (Prospekt und KIID), eine regelmässige Berichterstattung, Offenlegungen auf der Website und Informationen über den Ansatz der Nachhaltigkeit.

Was bei der EU-Verordnung am meisten Verwirrung stiftet, ist die Frage, wie ein Fonds klassifiziert ist: ob als Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9. Wir konzentrieren uns auf Artikel 9-Fonds, die «nachhaltige Investments zum Ziel» haben und den meisten Offenlegungspflichten unterliegen (Artikel 6- und 8-Fonds sind so positioniert, dass sie weniger Anforderungen an die Nachhaltigkeit haben, Artikel 6-Fonds am wenigsten).

Fonds nach Artikel 9 müssen ein «nachhaltiges Anlageziel» verfolgen – aber was bedeutet das im Zusammenhang mit den Vorschriften? Die Fonds müssen in wirtschaftliche Aktivitäten investieren, die:

  • entweder soziale oder ökologische (oder beide) Ziele fördern
  • keinen schweren Schaden anrichten (do no significant harm)
  • die von Unternehmen erbracht werden, die eine gute Corporate Governance haben.

Anders als viele glauben, muss ein Artikel 9-Fonds kein «Impact»-Fonds sein, also kein Fonds, der mit seinen Investments messbare soziale oder ökologische Ziele verfolgt und gleichzeitig Gewinne erwirtschaftet. Während viele Fonds vor kurzem ihre SFDR-Klassifizierung von Artikel 9 zu Artikel 8 geändert haben, sind wir zuversichtlich, dass unsere Fonds den Geist und die Buchstaben der EU-Verordnungen für Artikel 9 erfüllen und daher weiterhin Artikel 9-Fonds sein werden.

Entscheidend hierfür sind die umfangreichen Erfahrungen, die wir seit Auflage der SF-Fonds im Jahr 2001 gesammelt haben. Wir investieren seit langem in nachhaltige Unternehmen und haben einen eigenen Anlageprozess und eine sehr spezialisierte Art der Unternehmensanalyse entwickelt.

Unser Investmentteam führt das gesamte Nachhaltigkeits- und Fundamentalresearch durch, um unsere Anlageentscheidungen zu untermauern. Das unterscheidet unsere Fonds stark von vielen anderen, die über eine separate Nachhaltigkeits- oder ausgelagerte Research-Funktion verfügen, die sich wiederum in unterschiedlicher Weise auf die Anlageentscheidungen auswirkt.

Wir schätzen Daten von Drittanbietern, aber wir nutzen ihre Analysen als Ausgangspunkt, nicht als Endpunkt. Wir behalten unsere Entscheidungsfreiheit, um sicherzustellen, dass wir genau jene Aspekte gewichten, die wir für jedes einzelne Unternehmen am wichtigsten erachten, und kommen so zu unseren eigenen Nachhaltigkeitsschlussfolgerungen.

Wir verwalten relativ konzentrierte Portfolios mit etwa 35-50 Unternehmen bei Aktienfonds und 50-70 Emittenten bei Anleihefonds. Aus diesem Grund können wir unser Research auf eine relativ kleine Anzahl von Unternehmen konzentrieren, von denen wir überzeugt sind, anstatt viele zu analysieren und dabei nur wenig Details zu kennen.

Wir glauben, dass unser spezialisierter Ansatz und unsere umfassende Erfahrung ein positives Merkmal sind in einer Welt, in der Nachhaltigkeitsratings und -analysen immer mehr zur Massenware werden. Wir sind zuversichtlich, dass wir in der Lage sind, die mitunter nuancierten Aspekte der Nachhaltigkeit zu analysieren und zu überdenken und zu guten Schlussfolgerungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu gelangen, die wir dann bei unseren Anlageentscheidungen verwenden.

Die SFDR gibt keine Liste von Unternehmen vor, die als «nachhaltige Investments» gelten. Stattdessen werden die Regeln von den Fondsgesellschaften ausgelegt, die entscheiden, in welche Klassifizierung ihr Fonds passt. Sie müssen dann die aufsichtsrechtlichen Kriterien für Transparenz und Offenlegung für diese Art von Fonds erfüllen.

Die nachstehende Tabelle zeigt, wie unser Investmentprozess die Anforderungen an Artikel 9-Fonds erfüllt.

SFDR-Anforderung Liontrust SF-Investmentprozess
Zu sozialen oder ökologischen (oder beiden) Zielen betragen Unsere nachhaltigen Investmentthemen sind auf Nachhaltigkeitsziele abgestimmt. Themen zur Ressourceneffizienz werden als Umweltthemen, Themen zur Verbesserung der Gesundheit, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit als soziale Themen eingestuft.
Keinen schweren Schaden anrichten Unsere negativen Screening-Kriterien sowie unsere massgeschneiderte Nachhaltigkeitsanalyse der Unternehmen in unserer Nachhaltigkeitsmatrix erfassen diesen Aspekt.
Unternehmen, in die investiert wird, müssen eine gute Unternehmensführung vorweisen Unsere Analyse der Nachhaltigkeitsmatrix umfasst auch eine Bewertung, ob das Unternehmen über eine gute Unternehmensführung verfügt, die es ihm ermöglicht, die in der Verordnung genannten Aspekte angemessen zu handhaben.
Anforderungen an die Offenlegung

Wir legen weiterhin unsere eigene Nachhaltigkeitsanalyse unserer Fonds offen, die Folgendes umfasst:

1 / Engagement des Fonds in Nachhaltigkeitsthemen

2 / Ausrichtung auf die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung

3 / CO2-Emissionen des Fonds, in mehreren Indikatoren

4 / Prozentsatz der Investments aus dem Anlageuniversum, die (aus Gründen der Nachhaltigkeit) umgeschichtet wurden

5 / Anzahl der Abstimmungen und Engagements

6 / Berücksichtigung der Principal Adverse Indicators

Zusätzliche Offenlegungen, die in der Verordnung vorgeschrieben sind, werden von seriösen Dritten eingeholt und bei Bedarf veröffentlicht.

Diese Aspekte nachhaltiger Investments werden weiter untergliedert:

  • Do no significant harm (DNSH) hat eine Reihe von Principal Adverse Indicators (PAI), die im Investmentprozess bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden müssen.
  • Die EU-Taxonomie ist eine Methode zur Klassifizierung des Anteils eines Unternehmens, der an nachhaltigen Umweltzielen ausgerichtet ist. Darüber mussten die Fonds berichten, bevor die Offenlegungspflicht für Unternehmen in Kraft trat, so dass es derzeit an verfügbaren Daten mangelt.

Die Fonds können selbst entscheiden, ob sie sich zur Ausrichtung an die EU-Taxonomie verpflichten wollen oder nicht. Wir warten ab, bis aussagekräftigere Daten zur Verfügung stehen, bevor wir entscheiden, es zu tun oder nicht. Die Ausrichtung an der EU-Taxonomie ist für Artikel 9-Fonds nicht verpflichtend.

  • Es muss das Mindestmass des Engagement für ökologische oder soziale Ziele angegeben werden. 

Hauptrisiken: Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige Performance. Der Wert einer Anlage und die daraus erzielten Erträge können sowohl steigen als auch fallen und sind nicht garantiert. Sie erhalten möglicherweise weniger zurück als Sie ursprünglich investiert haben. Die Ausgabe von Anteilen an Liontrust Fonds kann mit einem Ausgabeaufschlag verbunden sein, der sich insbesondere kurzfristig auf den realisierbaren Wert des Investments auswirkt. Investments sollten immer langfristig betrachtet werden.

Disclaimer: Nur für professionelle Anleger: Nicht-britische Privatpersonen: Dieses Dokument wird von Liontrust International (Luxembourg) S.A. herausgegeben, einer am 14. Oktober 2019 gegründeten luxemburgischen Aktiengesellschaft (société anonyme), die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier («CSSF») als Wertpapierfirma in Luxemburg zugelassen ist und von dieser reguliert wird. Sie hat ihren Sitz in 18, Val Sainte Croix, L-1370 Luxemburg, Grossherzogtum Luxemburg und ist im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B.238295 eingetragen.

Das Dokument ist keine Anlageberatung für ein genanntes Produkt oder Wertpapier, kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Anteilen/Aktien der genannten Fonds und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren eines Unternehmens oder eines Anlageprodukts. Die Aktienbeispiele dienen lediglich der allgemeinen Information, um unsere Anlagephilosophie zu veranschaulichen. Das Dokument enthält Informationen und Analysen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als zutreffend erachtet werden, die sich jedoch ohne vorherige Ankündigung ändern können. Obwohl der Inhalt dieses Dokuments mit Sorgfalt zusammengestellt wurde, gibt Liontrust weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Zusicherung oder Garantie für seine Richtigkeit oder Vollständigkeit, auch nicht für externe Quellen (die möglicherweise verwendet wurden), aber nicht überprüft wurden. Alle zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Es kann sich um wesentliche nicht öffentliche Informationen handeln, deren Weitergabe gesetzlich verboten sein kann. Die rechtliche Verantwortung für ihre Verwendung liegt allein beim Empfänger. Dieses Dokument wurde für ein professionelles Publikum erstellt. Es sollte nicht an Privatanleger weitergegeben werden und diese sollten sich nicht darauf verlassen. Ohne die ausdrückliche und vorherige schriftliche Zustimmung von Liontrust darf das Dokument weder ganz noch teilweise kopiert, weitergeleitet, vervielfältigt, verbreitet oder anderweitig in irgendeiner Form, sei es per Fax, E-Mail, mündlich oder anderweitig, weitergegeben werden. Dies ist eine Marketingmitteilung. Bevor Sie ein Investment tätigen, sollten Sie den entsprechenden Prospekt und das Dokument mit den wesentlichen Informationen für Anleger (Key Investor Information Document - KIID) lesen, in denen alle Einzelheiten zum Produkt, einschliesslich der Kosten und Risiken des Investments enthalten sind. Diese Dokumente können kostenlos unter www.liontrust.co.eu oder direkt bei Liontrust angefordert werden. Bei der Entscheidung, in einen Fonds zu investieren, sollten alle Merkmale und Ziele des Fonds (einschliesslich der Nachhaltigkeitsmerkmale), wie im Prospekt beschrieben, berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen für Schweizer Anleger. Dies ist ein Werbedokument: Hinweis: Dies ist eine Marketing-Information. Anlagen in Investmentfonds sind mit Marktrisiken verbunden. Die Performanceergebnisse der Vergangenheit sind kein Hinweis auf zukünftige Ergebnisse. Insbesondere Performanceergebnisse, die sich auf einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten beziehen, sind aufgrund des kurzen Vergleichszeitraums kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Ausgabe- und Rücknahme-gebühren sind in den Performancezahlen nicht enthalten. Das Domizil des Fonds ist Irland. Interessenten könne die Satzung, den Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahresberichte und gegebenenfalls die Halbjahresberichte kostenlos bei der Schweizer Vertretung und Zahlstelle in der Schweiz erhalten: RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zurich Branch, Bleicherweg 7, CH-8027 Zürich.