Die Zürcher Bank hat ihre Bewährungsfrist überstanden. Julius Bär muss keine Strafe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mehr befürchten. 

Auf Antrag eines US-Staatsanwalts hat ein New Yorker Gericht formell alle Anklagepunkte gegen Julius Bär abgewiesen, wie die Bank am Mittwoch mitteilte. Das Institut sei den Verpflichtungen aus dem Deferred Prosecution Agreement von 2016 nachgekommen, deshalb drohe ihr keine Strafe mehr, hiess es weiter.

Das Deferred Prosecution Agreement (DPA) war Teil einer Einigung der Bank mit den USA, die der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorwarfen. Julius Bär bezahlte eine Busse von knapp 550 Millionen Dollar und zwei Mitarbeiter bekannten sich vor Gericht schuldig, wie auch finews.ch berichtete. 

«Dieser wichtige Schritt ist ein Beleg dafür, dass Julius Bär konstruktiv mit den zuständigen Behörden zusammenarbeitet sowie regulatorische Pflichten und Vorgaben erfüllt», sagte Bernhard Hodler, CEO der Bank, gemäss der Medienmitteilung. Noch unter Hodlers Vorgänger Boris Collardi startete Julius Bär 2016 das Projekt «Atlas», im Zuge dessen alle Kundenbeziehungen der Bank auf Herz und Nieren geprüft werden. 

 

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