Sorgfaltspflicht: Vor dem Erwerb von Risiken aus Krypto-Assets oder der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sollte eine Bank eine umfassende Analyse der oben genannten Risiken durchführen. Die Bank sollte sicherstellen, dass sie über die erforderliche und erforderliche technische Expertise verfügt, um die Risiken, die sich aus Krypto-Assets ergeben, angemessen zu bewerten.

Governance und Risikomanagement: Die Bank sollte über einen klaren und soliden Risikomanagement-Rahmen verfügen, der den Risiken ihrer Krypto-Asset-Exposures und der damit verbundenen Dienstleistungen «angemessen» ist. Es wird erwartet, dass die zuständigen leitenden Managementfunktionen an der Überwachung des Rahmens für die Risikobewertung beteiligt werden.

Offenlegung: Eine Bank sollte alle wesentlichen Kryptopositionen und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen als Teil ihrer regelmässigen Finanzberichterstattung offenlegen und die Bilanzierung solcher Positionen im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Vorschriften festlegen.

Aufsichtsdialog: Die Bank sollte ihre Aufsichtsbehörde rechtzeitig über tatsächliche und geplante Krypto-Asset-Exposures oder -Aktivitäten informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Institute die Zulässigkeit der Aktivität und die mit den beabsichtigten Exposures und Dienstleistungen verbundenen Risiken vollständig bewertet haben.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
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