Mit Sonderkonditonen will die Credit Suisse ihre Kundinnen und Kunden, die in Greensill-Fonds investiert hatten, besänftigen. Doch das gilt nur für jene Anlegerinnen und Anleger, die keine rechtlichen Schritte gegen die Schweizer Grossbank anstrengen. Das passt nicht allen.

Die Kunden der Credit Suisse (CS), die wegen des Zusammenbruchs der Greensill-Fonds einen Rechtsstreit gegen die Bank angestrengt haben, sind mit dem am (gestrigen Mittwoch) kommunizierten Angebot der CS nicht zufrieden, wie britische Zeitung «Financial Times» (Artikel kostenpflichtig) am Donnerstag berichtet.

Wie auch finews.ch am (gestrigen) Mittwoch berichtete, wie die CS den betroffenen Kunden von Greensill-Fonds vierteljährlich die Gebühren für die meisten Dienstleistungen erstatten. Dies betreffe sowohl die Standard-Brokerage-Gebühren als auch jene für Vermögensverwaltungsmandate, Anlageberatung und Bankdienstleistungen.

Sammelklage in Vorbereitung

Diese Sonderkonditionen gelten allerdings nur für jene Kundinnen und Kunden, die keine rechtlichen Schritte gegen die Bank eingeleitet haben. Das sorgt nun für Unmut unter den Investorinnen und Investoren.

Mit Bezug auf die Anwaltskanzlei Boies Schiller Flexner, die eine Sammelklage gegen die Bank vorbereitet, schreibt die «FT», die jüngste Massnahme der CS sei «besorgniserregend», da sie einen Anreiz für Anleger schaffe, von einer Klage abzusehen.

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