Im Drogenring-Prozess in Bellinzona muss sich die Credit Suisse weitere Vorwürfe gefallen lassen. Nun sind vor dem Bundesstrafgericht besonders drastische Geschehnisse zur Sprache gekommen.

Für die Ankläger der Bundesanwaltschaft sind die Vorfälle ein schlagendes Argument für die mangelhafte Geldwäsche-Abwehr bei der Credit Suisse (CS). Im Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, der in seine zweite Woche gegangen ist, kam nun der Umgang der Grossbank mit Morden im Umfeld eines Ex-Kunden aufs Tapet.

Bei diesem handelt es sich um den mutmasslichen Kopf einer Bande von bulgarischen Drogenhändlern und Geldwäschern. Der Bulgare selber bleibt dem Prozess fern und bestreitet alle Anschuldigungen gegen ihn.

Kundenbeziehung fortgesetzt

Das Bundesgericht befasst sich Vorfällen zwischen 2004 und 2007, wobei nur noch die die Geschehnisse im Jahr 2007 Gegenstand der Verhandlungen sind. Wie die Agentur «Reuters» aus den Verhandlungen berichtete, hat sich die CS von Medienberichten über den 2005 begangenen Mord an einem Geschäftspartner des Bulgaren offensichtlich nicht abschrecken lassen.

«Nach dem Mord haben wir uns entschieden, die Kundenbeziehung fortzusetzen», zitierte die Anklage aus einem bankinternen Mail von damals.

Auch Mutter ermordet

Rund zwei Jahre später wurde auch die Mutter des mutmasslichen Drahtziehers ermordet, die in Ermittlungen zum Drogenring aussagen sollte. Eine ehemalige CS-Kundenberaterin, die sich in Bellinzona wegen Geldwäscherei verantworten muss, brachte das Verbrechen bei den Vorgesetzten zur Sprache. Doch diese sollen sie gefragt haben, ob die Getötete Kundin der CS sei, oder sonst in irgendeiner Beziehung zur Bank gestanden habe – und ob die Bankerin die Person gekannt habe.

«Nein, ich habe sie nie getroffen», soll die Ex-Angestellte entgegnet haben. Worauf die Reaktion bei der Bank sinngemäss gelautet habe: «Worin besteht das Problem?»

Konform mit Vorgaben der Aufsicht

Die Bundesanwaltschaft beschuldigt das Institut im Geldwäscherei-Komplex organisatorischer Mängel. Vor dem Bundesstrafgericht weist die Bank die Vorwürfe gegen das Unternehmen und auch gegen die frühere Angestellte in aller Form zurück.

Die CS stellt sich dabei unter anderem auf den Standpunkt, die Anschuldigungen durch die Brille der Nullerjahre zu bewerten. Die Grossbank hat sich in Gutachten bestätigen lassen, dass ihre Organisation in den fraglichen Jahren zwischen 2004 und 2007 konform war mit den Vorgaben der Finanzaufsicht (damals noch die Eidgenössische Bankenkommission EBK).

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