Die Bank Julius Bär schliesst in einem älteren Rechtsstreit in Litauen einen Vergleich über gut 100 Millionen Euro. Die Privatbank kann damit eine Altlast abhaken.

Die Bank Julius Bär hat einen Rechtsstreit mit dem Liquidator einer litauischen Gesellschaft beigelegt, der seit 2019 bei einem Genfer Gericht in erster Instanz hängig war. Die Forderung belief sich gemäss einer Mitteilung auf einen Gesamtstreitwert von 335 Millionen Euro zuzüglich 5 Prozent Zinsen pro Jahr seit Dezember 2011.

Der Fall drehte sich um die mutmassliche Nutzung des Finanzsystems für die Veruntreuung von Vermögenswerten bei einer litauischen Gesellschaft durch zwei ihrer Führungskräfte. Diese Angelegenheit liegt mehr als zehn Jahre zurück.

Abdeckung durch Rückstellungen

Julius Bär werde rund die Hälfte der Vergleichssumme in Höhe von 105 Millionen Euro durch bestehende Rückstellungen abdecken, wie es weiter heisst. Der verbleibende Betrag werde dem Ergebnis des ersten Halbjahres 2022 belastet.

Julius Bär begrüsst die Beilegung dieses Rechtsstreits. Dies sei für die Gruppe ein weiterer wichtiger Schritt im Prozess der Bereinigung von Altlasten und der kontinuierlichen Verbesserung ihres Risikoprofils.

Plünderung der Bank Snoras

Wie auch finews.ch berichtete, reichte der Nachlassverwalter der Snoras Bank in Genf eine Klage gegen Julius Bär ein, nachdm sich ein litauisches Gericht im Herbst 2018 für nicht zuständig erklärt hatte. Darin wurde der Schweizer Bank vorgeworfen, nicht verhindert zu haben, dass die früheren Hauptaktionäre des litauischen Instituts dieses plünderten.

Schon in einem früheren Gerichtsverfahren waren Gelder des Russen Vladimir Antonov und des Litauers Raymond Baranauskas bei der Zürcher Bank eingefroren worden. Antonov hatte mit 68 Prozent Anteil die Kontrolle über Snoras gehabt, während Baranauskas ein Viertel am Institut hielt. Die Bank war nach einem Betrugsverdacht verstaatlicht worden, wonach es 2011 zu einem «Bank Run» kam.

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