Die Finma steht als Behörde im Schussfeld von Banken und Vermögensverwaltern. In Bern haben Politiker diesen Ball nun aufgenommen. Der Finma soll die Regulierungskompetenz entzogen werden.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ist in Bundesbern Gegenstand einer Reihe von politischen Vorstössen. Sie bezwecken unterm Strich vor allem eines: eine Beschneidung der Kompetenzen der Behörde zur Regulierung und eine Beschränkung auf ihre Aufsichtstätigkeit.

Im Nationalrat hat sich nun eine Mehrheit gebildet, die eine Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verlangt. Konkret: Aufsichtstätigkeit und Regulierung sollen im Gesetz getrennt werden. Regulierung, soll alleinige Sache von Parlament und Bundesrat werden. Die Finma solle sich auf ihre Rundschreiben beschränken.

Der Bundesrat ist gegen diese Gesetzesänderung, die im Prinzip eine Gewaltenteilung erreichen will. Das Geschäft wird demnächst im Ständerat behandelt.

Ärger über ständige Anpassungen

Der von der Wirtschaftskommission eingereichte Vorstoss geht auf eine parlamentarische Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Alfred Heer zurück. In dieser forderte er eine faktische Auflösung der Finma als Behörde und ihre Integration in die Bundesverwaltung. Die Initiative zog er zugunsten des Vorstosses zurück.

Heer sitzt im Verwaltungsrat der Corum Vermögensverwaltung. Gemäss Medienberichten sagte der SVP-Nationalrat, er handle im Interesse von Vermögensverwaltern und Banken, die sich zunehmend über die Finma und ihre Rundschreiben-Praxis und die ständig geforderten Regulierungsanpassungen ärgerten. Gemäss Heer schiesst die Finma mit den Rundschreiben über ihre Kompetenzen hinaus, indem sie Anpassungen durchsetze, die weiter gingen, als was im Parlament beschlossen worden sei.

Standortbestimmung für die Finma

Finanzminister Ueli Maurer teilte die Auffassung, dass zwischen Aufsicht und Regulierung eine Trennung liegen müsse. Doch befänden sich die Bereiche auch in einer Grauzone. Die Finma gebe fachtechnische Weisungen, für welche weder Parlament noch Verwaltung das nötige Fachwissen hätten.

Maurer hatte allerdings auch schon eingeräumt, dass die Finma die gesetzlichen Vorgaben zwar einhalte, sie möglicherweise aber «etwas intensiv» interpretiere. Die Finma soll nun gemäss einer anderen eingereichten Motion zu diesem Grauzonenbereich einer Standortbestimmung unterzogen werden. Eine weitere Forderung des Nationalrates ist, Aufschluss über Kosten zu erlangen, welche die Finma bei von ihr beaufsichtigten Finanzinstituten verursacht.

Verstärkt unter Beschuss

Die Finanzaufsicht steht noch verstärkt unter Beschuss. So haben Banken und Vermögensverwalter bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit einem Vorstoss interveniert, wonach die Finma mit ihren Rundschreiben wie ein Gesetzgeber handle, was illegal sei, wie der «Bund» berichtete. Ein Aufsichtsverfahren der GPK gegen die Finma läuft nun.

Die Finma stellt sich auf den Standpunkt, die Rundschreiben und Verordnungen entsprächen der Aufsichtspraxis und sorgten für Rechtssicherheit. Tatsächlich sind die meist von bürgerlichen Parlamentariern vorgetragenen Attacken eine Kehrtwende von früheren Parlamentsbeschlüssen im Nachgang der Finanzkrise, welche die Finma durchgesetzt hat.

Finma zu Konzessionen bereit

Einer der Hauptkritikpunkte von Inlandbanken ist, dass die Finma die Basel-III-Kapitalanforderungen unabhängig von Grösse und Geschäftsfeldern nach dem Motto «One size fits all» umgesetzt hat. Die Finma folgte damit aber nur den Beschlüssen des Parlamentes. Ihr Chef Mark Branson hat diesbezüglich aber aus freien Stücken angekündigt, bezüglich der Eigenmittelanforderungen die kleinen Banken der Kategorie 4 und 5 zu entlasten.

Sie sollen sich bei der Berechnung des Kennzahlengerüstes auf einige leicht zu berechnende Werte beschränken dürfen. Gegen diese Art der «Regulierung in Eigenregie» der Finma hat sich im Parlament, soweit bekannt, niemand beschwert.

 

 

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