Um eine kompetente und kosteneffiziente Aufsicht gemäss Finig zu realisieren, haben die beiden führenden Verbände VQF und VSV beschlossen, eine gemeinsame Organisation zu betreiben. Was steckt dahinter?

Das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und das Finanzinstitutsgesetz (Finig) sollen Anfang Januar 2020 in Kraft treten. Das Finig sieht neu für unabhängige Vermögensverwalter und Trustees den Anschluss an eine privatrechtliche Aufsichtsorganisation (AO) vor. Für den Anschluss an eine AO ist eine Übergangfrist von drei Jahren vorgesehen.

Unter diesen Prämissen haben der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) sowie der Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) beschlossen, unter der Marke FINcontrol Suisse eine gemeinsame Aufsichtsorganisation aufzubauen und zu betreiben, wie einer Mitteilung vom Mittwoch zu entnehmen ist.

Vorprüfung von Bewilligungsgesuchen

Diese soll die laufende Aufsicht über die neu von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) bewilligten unabhängigen Vermögensverwaltern und Trustees ausüben. Zudem wird sie Bewilligungsgesuche an die Finma im Sinne einer Vorprüfung unterstützen.

VSV und VQF als grösste GwG-SRO und als massgebliche Berufsverbände für Vermögensverwalter gewährleisten den Aufbau einer professionellen und glaubwürdigen Aufsichtsorganisation, wie es weiter heisst.

Bedeutende Skaleneffekte

Hierfür können die beiden Verbände gemäss eigenen Angaben auf profundes Aufsichtswissen zurückgreifen und verfügen gemeinsam über Synergien, welche bedeutende Skaleneffekte generieren und gleichzeitig eine kompetente Aufsicht sicherstellen.

Die FINcontrol Suisse soll nicht nur den vom Finig betroffenen Finanzintermediären des VQF und VSV offenstehen, sondern bietet sich auch den übrigen Finanzintermediären, welche künftig unter das Finig fallen werden, als Aufsichtspartner an.

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