Vermögensverwalter-Verband: Widerstand gegen Finma-Abgabe

Der Verband der Schweizerischen Vermögensverwalter kritisiert die hohe Aufsichtsabgabe. Er erwartet von der Finma, dass sie ihren Personalbestand anpasst. Bereits früher hat sich eine neue Vereinigung dazu geäussert und dabei Fundamentalkritik an der Rolle der Aufsichtsorganisationen geübt.

Der Verband der Schweizerischen Vermögensverwalter (VSV) hat am Donnerstag – offenbar auch nach Rückmeldungen zahlreicher Mitglieder – Stellung zum Thema Aufsichtsabgabe genommen. Die Abgabe wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) den Aufsichtsorganisationen (AO) verrechnet, diese überwälzen sie wiederum auf die ihnen angeschlossenen Vermögensverwalter.

Im Mai hatte die Finma den AO die Rechnung für die Aufsichtsabgabe 2025 zugestellt. Sie betrugen durchschnittlich rund 6'500 pro Vermögensverwalter. Gemäss VSV waren es im Jahr 2023 noch 3'148 Franken. Damit lägen die Gesamtkosten für die Aufsicht, die sich aus der Aufsichtsabgabe und den eigenen Gebühren der AO zusammensetzten, im laufenden Jahr in manchen Fällen bei 10'000 Franken oder darüber, moniert der VSV.

Eine Behörde, die den Steuerzahler nichts kostet

Die Finma finanziert sich nicht, wie die meisten anderen Behörden, über allgemeine Steuermittel, sondern gemäss Artikel 15 des Finanzmarktaufsichtgesetzes zum einen über Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrer Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit, die sie den betreffenden Instituten direkt in Rechnung stellt. Zum anderen erhebt sie von den Beaufsichtigten jährlich pro Bereich eine Aufsichtsabgabe für die Kosten, die durch die Gebühren nicht gedeckt sind – für den Bereich der Vermögensverwalter schickt sie die Rechnung an die AO.

Damit würden die Kosten nur zu einem Teil «wirklich verursachergerecht» verteilt, kritisiert der VSV. Je nach Sektor sei das Verhältnis von Gebühren und Aufsichtsabgabe sehr unterschiedlich. Bei der AO-Aufsicht habe der Anteil der Gebühren 2024 rund 30 Prozent, die Aufsichtsabgabe hingegen rund 70 Prozent betragen.

Fehlender Rechtsschutz für Vermögensverwalter

Der VSV hält fest, die Gebühren der Finma für die zahlreichen Bewilligungsverfahren seien «eher tief» ausgefallen. Der Vorwurf: Die Behörde habe den Vermögensverwaltern nun indirekt über die Aufsichtsabgabe an die AO eine hohe Nachrechnung geschickt.

Vermögensverwalter könnten sich dagegen rechtlich kaum wehren, kritisiert der VSV. Sie müssten nämlich gegen ihre eigene AO vorgehen. Die AO wiederum hätten aufgrund der geringen Erfolgsaussichten bisher davon abgesehen, die Abgabe anzufechten.

Abwicklung über Aufsichtsabgabe statt über individuelle Gebühren

Hauptpunkt der Kritik ist aber, dass die Finma «statt den gesamten mit den Bewilligungsgesuchen verbundenen Aufwand über individuelle Gebühren auf die einzelnen Vermögensverwalter zu überbinden, den gesamten, angeblich notwendigen internen Koordinationsaufwand für die Entwicklung einer kohärenten Bewilligungspraxis über die Aufsichtsabgabe abgewickelt» hat. Damit hätten Vermögensverwalter mit einfachem die Kosten von denjenigen mit komplexerem Geschäftsmodell (und entsprechen aufwendigerem Bewilligungsverfahren) mitzutragen.

Der VSV sieht sich aber auch veranlasst, «einige (unter seinen Mitgliedern) verbreitete Missverständnisse auszuräumen bzw. zu korrigieren». Es sei nicht richtig, dass «die Kleinen für die Grossen zahlen». Begründung: Die «Grossen» verursachten der Aufsichtsbehörde nicht grundsätzlich mehr Arbeit als die «Kleinen», zudem sei das schwierig zu definierende Kriterium «Betriebsgrösse» rechtlich kaum relevant. «Das Gesetz enthält keinen Grundsatz, dass die Aufsichtskosten nach der Grösse der einer AO angeschlossenen Vermögensverwalter und Trustees verteilt werden.»

Korrektur von «Missverständnissen» zur Opferrolle der Kleinen

Der VSV hält auch wenig von der These, dass sich die Finma «auf Kosten des Kleingewerbes zu einem Moloch aufbläht». Vielmehr hält er fest, dass der neue Sektor AO in den vergangenen Jahren einer der Treiber des personellen Wachstums der Finma war, die mehr als 1'500 Bewilligungsgesuche zu bearbeiten hatte. «Eine Erhöhung der Ressourcen war daher unvermeidlich.»

Gleichwohl sieht der VSV Handlungsbedarf und will in Koordination mit anderen Dachverbänden den politischen Weg beschreiten, mit der Stossrichtung einer Überprüfung der von der Finma für die Aufsicht über die Vermögensverwalter eingesetzten Ressourcen.

Finma soll Personalüberhang abbauen

«Die Welle der Bewilligungsverfahren ist nun vorüber. Die Finma hat nur wenige Gesuche zu bearbeiten. Entsprechend darf nun erwartet werden, dass sie den Personalüberhang im Sektor abbaut.» Es sei weder angängig noch sinnvoll, den für die Bewilligungsverfahren aufgebauten Mitarbeiterbestand nun einfach für die Beaufsichtigung der grundsätzlich selbständig agierenden AO einzusetzen.

Die Stellungnahme des VSV dürfe auch mit einem Vorstoss von Anfang Juli zusammenhängen. Damals hatte sich eine neu formierte Interessenvertretung namens «Initiative Patrimoniale Suisse» (Inpasu) zum Thema geäussert, mit dem ambitionierten Ziel einer grundlegenden Reform der Aufsicht. Die neue Vereinigung sagt «den zunehmenden Fehlentwicklungen im Aufsichtsregime» den Kampf an – «insbesondere der Intransparenz der Finma-Kostenstruktur, der ausufernden Regulierung ohne Risikobasis und dem ineffizienten AO-Modell».

«Blankocheck der Finma»

Die zwischen 2022 und 2024 von der Finma erhobenen Aufsichtsabgaben für unabhängige Vermögensverwalter hätten sich 2022 auf 2024 vervielfacht – «ohne nachvollziehbare Erklärung, ohne öffentlich zugängliche Aufschlüsselung, und ohne Einspruchsrecht der bezahlenden Institute».

Roger Fromm, Präsident der neuen Lobby-Organisation: «Die Finma verfügt de facto über einen Blankocheck. Es gibt keinerlei Transparenz, keine Kostenverursacherrechnung, und keine effektive externe Kontrolle.» Zudem verweist er auf die kleinsten Institute, welche die höchsten «Relativkosten» zu tragen hätten. 

Handzahme Aufsichtsorganisationen aufgrund struktureller Abhängigkeit?

Die Kritik der Inpasu geht aber noch weiter als die des VSV: Aufgrund der strukturelle Abhängigkeit der AO, die selber eine Finma-Bewilligung benötigten, könnten diese «ihre Rolle als neutrale, schützende Instanz gegenüber ihren Mitgliedern nicht glaubwürdig wahrnehmen».

Martin Neese, ehemaliger Präsident des Selbstregulierungsorganisation VQF (die er 2019 aus Protest gegen die Regulierung verliess) und Vorstandsmitglied der Inpasu: «Eine wirklich unabhängige AO hätte heute längst klar Stellung bezogen zu den sichtbaren Fehlentwicklungen.» Zwischen den AO herrsche faktisch ein Existenzkampf, der eine koordinierte Interessenvertretung gegenüber der Finma verhindere.

Gespanntes Warten auf den Bundesrat – und die Entwicklung des Verhältnisses VSV-Inpasu 

Die Inpasu verweist in diesem Zusammenhang auf eine im Juni vom Zürcher SVP-Nationalrat Benjamin Fischer eingereichte Interpellation, die grundlegende Fragen zur Legitimität der aktuellen Kostenverteilung, zur fehlenden Rechtsmittelmöglichkeit und zur Rolle der AO anspreche. «Die Antwort des Bundesrats wird mit Spannung erwartet.»

Gespannt verfolgen darf man auch, wie sich das Verhältnis von VSV zu Inpasu entwickeln wird.

Versucht der mächtige VSV mit seinem Vorstoss, seinen Mitgliedern zu zeigen, dass die kleine neue Konkurrenzorganisation ganz und gar überflüssig ist? Oder ist der Verband gar nicht so unglücklich darüber, dass die Inpasu mit ihrer Fundamentalkritik quasi die Rolle des scharfen Kettenhunds übernimmt, während er selber mit seiner differenzierterer Beurteilung umso staatstragender hinüberkommt?