Die SIX beantragt Sanktionen für die Schweizer Fondsfirma GAM. Sie soll bei der Übernahme eines Unternehmens die Bilanz nicht richtig angepasst haben. Der Vermögensverwalter wehrt sich.

Ein Schatten aus der Vergangenheit, der dem kriselnden Schweizer Fondshaus GAM ungelegen kommt : GAM soll nach der Übernahme des auf quantitative Strategien spezialisierten Asset Manager Cantab 2016 eine Verbindlichkeit nicht richtig ausgewiesen haben.

So der Vorwurf der SIX Exchange Regulation, der Regulierungsbehörde der Schweizer Börse SIX. Wie einer Medienmitteilung von GAM am Mittwoch zu entnehmen war, geht es konkret um Performance-Gebühren: «Als GAM die Firma Cantab übernahm, behielten die vorherigen Partner von Cantab den Anspruch auf 40 Prozent aller zukünftigen Performance Fees.»

GAM widerspricht

Laut GAM argumentiert die SIX nun, dass diese Vereinbarung zu einer finanziellen Verbindlichkeit geführt haben soll. Zum Zeitpunkt der Übernahme hätte sie zum Fair Value bewertet werden, als finanzielle Verbindlichkeit erfassen und anschliessend jedes Jahr neu messen sollen; wobei alle Wertveränderungen in der konsolidierten Erfolgsrechnung von GAM erfasst sein sollten. Die Behörde hat darum Sanktionen gegen GAM beantragt.

GAM selber stellt sich allerdings auf den Punkt, dass bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Performance Fees feststehen, keine finanziellen Verbindlichkeiten erfasst werden müssen. Diese Ansicht werde auch von ihrer Revisionsstelle sowie einem unabhängigen Experten geteilt, so das Unternehmen. «Erst ab diesem Zeitpunkt wird jede Verbindlichkeit zur Zahlung dieser Gebühren erfasst und in der konsolidierten Jahresrechnung zusammen mit einem entsprechenden Performance-Fee-Anteil ausgewiesen.»

Kein Einfluss auf den Cashflow

Dies widerspiegle ein wahrheitsgemässes und faires Bild der den Aktionären vermittelten finanziellen Situation von GAM und führe nicht zu einer Diskrepanz beim Aufwand/Ertrag führt, führt das Unternehmen aus. Das Fondshaus wehrt sich darum gegen den Sanktionsantrag.

Doch auch im Falle einer Niederlage ändert sich nichts an der finanziellen Lage des Unternehmens, dann wäre GAM beim nächsten konsolidierten Jahresabschluss einfach verpflichtet, die finanzielle Verbindlichkeit zum entsprechenden Zeitwert zu bilanzieren und die betroffenen historischen Vergleichswerte anzupassen: «Diese buchhalterische Angelegenheit hätte keine Auswirkungen auf die Cashflow-Lage des Unternehmens, da eine Verbindlichkeit erst dann entstehen würde, wenn GAM entsprechende Performance Fees erhalten würde.»

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