High Noon in Washington: Gerichtstermin für Liechtensteiner Goldhändler

Die mündliche Anhörung ist auf Mittwoch, 1. Oktober 2025, um 9:30 Uhr angesetzt. Jede Seite erhält zehn Minuten Redezeit; pro Seite wird ein Anwalt sprechen.

Die juristische Auseinandersetzung reicht bis Februar 2024 zurück, als das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums Axel Diegelmann, seine Söhne sowie ihre in Liechtenstein ansässigen Edelmetallgesellschaften wegen angeblicher Verbindungen zum russischen Metallhandel auf die Sanktionsliste setzte; finews.ch berichtete darüber. 

Drei Richter

Diegelmann focht die Entscheidung in Washington an, doch ein erstinstanzliches Gericht bestätigte die Massnahmen im vergangenen November. Diese Entscheidung hat er vor dem Berufungsgericht des District of Columbia angefochten.

Das Richtergremium besteht aus den Circuit Judges Gregory G. Katsas und J. Michelle Childs sowie dem Senior Circuit Judge Harry T. Edwards.

Klassifizierte Administrativakte

Judge Katsas wurde 2017 von Präsident Donald Trump ernannt; Judge Childs 2022 von Präsident Joe Biden; Senior Judge Edwards gehört dem Gericht seit 1980 an, nachdem er von Präsident Jimmy Carter nominiert worden war.

In einer kürzlich ergangenen Anordnung wies das Gericht die Regierung an, präzise Verweise auf die Stellen in der unter Verschluss gehaltenen Verwaltungsakte vorzuzeigen, welche die zentralen Behauptungen in der Klageschrift stützen sollen – darunter angebliche Bemühungen, die Herkunft russischer Edelmetalle und Eigentümerstrukturen zu verschleiern.

Sehr schmaler Ausschnitt

Das Justizministerium verwies daraufhin lediglich auf eine Handvoll Seiten im umfangreichen geheimen Anhang und erklärte, es könne bei Bedarf zusätzliche Materialien zu einzelnen Punkten nachreichen.

Mit anderen Worten: Die Regierung lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf einen sehr schmalen Ausschnitt eines äusserst umfangreichen, geheimen Aktenbestands – und behält sich weitere vertrauliche Eingaben vor.

Reichweite der OFAC-Befugnisse

Zur Debatte steht in dem Prozess nicht nur das Schicksal der Familie Diegelmann, sondern auch der Ermessensspielraum des OFAC bei der Anwendung von US-Sanktionen.

Das Finanzministerium hat seine Zuständigkeit für den russischen Metall- und Bergbausektor äusserst weit ausgelegt und bezieht darin auch den Handel und die Verarbeitung von Gold ein.

Keine Stellungnahme von Diegelmann

Bestätigt das Gericht diese weite Auslegung, könnte der Präzedenzfall weit über Liechtenstein hinausreichen: Theoretisch könnte jeder Händler von Gold, Edelsteinen oder Schmuck weltweit Gefahr laufen, sanktioniert zu werden – allein weil er mit russischen Staatsbürgern Geschäfte tätigt.

finews.ch fragte Herrn Diegelmann, ob er zur Verhandlung nach Washington reisen werde; eine Antwort blieb aus.