Die Swiss Re will die «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» vor Ablauf der angeordneten Umsetzungsfrist bereits erfüllen.

Der Schweizer Rückversicherungskonzern Swiss Re hat beschlossen, die dazu notwendigen Statutenänderungen der Generalversammlung am 11. April 2014 zur Genehmigung vorzulegen, wie einer Mitteilung vom Dienstag zu entnehmen ist.

Die «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) sieht vor, dass die Generalversammlung jährlich gesondert und bindend über den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung abstimmt.

Differenzierte Abstimmungen

Der Verwaltungsrat schlägt vor, «Say on pay»-Bestimmungen in die Statuten aufzunehmen, die es den Aktionären von Swiss Re ermöglichen werden, differenziert abzustimmen:

  • Die Generalversammlung hat den maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen an den Verwaltungsrat für die kommende Amtsperiode, das heisst bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung, zu genehmigen.
  • In Bezug auf die Vergütung der Geschäftsleitung werden zwei separate Abstimmungen durchgeführt:
  • Die Generalversammlung stimmt über den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung sowie über den maximalen Gesamtbetrag der langfristigen Vergütungselemente der Mitglieder der Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahr ab.
  • Der Gesamtbetrag für die kurzfristigenVergütungselemente der Geschäftsleitungsmitglieder ist Gegenstand einer Abstimmung, die das vorhergehende abgeschlossene Geschäftsjahr betrifft. Erstmals soll an der Generalversammlung 2015 mit bindender Wirkung über die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung abgestimmt werden.
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