Wegen der Strafanzeige des beschatteten Ex-Credit-Suisse-Bankers Iqbal Khan hat die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnet. Geprüft wird, ob sich im Zusammenhang mit der Überwachung jemand strafrechtlich schuldig gemacht hat.

Doch das Verfahren stockt, wie Recherchen von «SonntagsBlick» zeigen. Denn die Staatsanwaltschaft darf die Handys und Computer der Privatdetektive, die von der Polizei beschlagnahmt worden sind, bis jetzt nicht auswerten.

«Alle Beteiligten haben die Versiegelung der beschlagnahmten Gegenstände verlangt», sagt Thomas Fingerhuth, Anwalt der Firma Investigo, welche die Beschattung Iqbal Khans ausgeführt hatte. Die Staatsanwaltschaft musste deshalb beim Bezirksgericht Meilen die Entsiegelung der beschlagnahmten Gegenstände beantragen.

Hilfspersonen der Verwaltung

Nun muss das Bezirksgericht Meilen entscheiden, was es höher gewichtet: Den Schutz der Privatsphäre und die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der Beteiligten – oder die Interessen der Strafverfolgungsbehörden. Verkompliziert werden könnte die Sache offenbar dadurch, dass Investigo in der Vergangenheit für diverse Gemeinden Aufträge zur Überwachung von Sozialhilfeempfängern ausgeführt hat.

Fingerhuth: «Dadurch gelten die Investigo und ihre Mitarbeiter als Hilfspersonen der Verwaltung und unterstehen somit der amtlichen Schweigepflicht. Es ist davon auszugehen, dass sich das Verfahren dadurch in die Länge ziehen wird.»

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