Im Rahmen der Rettungsübernahme der Credit Suisse haben die Anleger der AT1-Anleihen einen Totalverlust erlitten. Deshalb wurden vier Klagen eingereicht.

Beim Bundesverwaltungsgericht sind vier Klagen im Zusammenhang mit den sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der Credit Suisse eingegangen. Wer die Kläger sind und was sie fordern, wollte ein Sprecher nicht sagen, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» berichtet (kostenpflichtiger Artikel).

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte diese nachrangigen Kapitalinstrumente im Rahmen der Notrettung der Credit Suisse durch die UBS vollständig abgeschrieben. Damit wurden AT1-Anleihen im Wert von 16 Milliarden Franken quasi mit einem Federstrich der Finma wertlos. Vor allem im Ausland stiess diese Massnahme teilweise auf grosses Unverständnis.

Die Anwaltskanzleien Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan und Pallas Partners setzen sich seither für die geschädigten Obligationäre ein. Die Finma verteidigte ihren Entscheid damit, dass die Bestimmungen, welche die Abschreibung ermöglichten, im Prospekt enthalten waren.

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