Der Bundesrat hat in einem Bericht zur sogenannten «Bankbewilligung light» für Fintechs ein positives Fazit gezogen. Damit seien die Markteintrittshürden tatsächlich gesenkt worden. Doch beim Schutz der Publikumseinlagen gibt es Nachregulierungsbedarf.

Mit den Anpassungen im Bankgesetz aus dem Jahr 2018 wurde Fintech-Unternehmen die Möglichkeit gegeben, auch ohne Banklizenz Gelder entgegenzunehmen. Mit der «Fintech-Bewilligung» sollten Startup-Unternehmen innovative Geschäftsideen erproben können. Nun wurde unter Einbezug der Branche die Entwicklung bewertet und Nachbesserungsbedarf identifiziert.

Der Bundesrat erachtet dabei eine Anpassung der Finanzmarktregulierung zur Verbesserung des Kundenschutzes als notwendig. Geplant ist, eine Lösung zu finden, bei der die Kundengelder vom übrigen Vermögen des Instituts segregiert werden, heisst es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht.

Separat geregelte Kryptowerte

Ziel sei es, die Kunden besser zu schützen. Zudem sollte konkursrechtlich die Aussonderung bei einer Insolvenz sichergestellt werden.

Zudem wird betont, dass sich der fehlende Kundenschutz nur auf die entgegengenommenen Publikumseinlagen, nicht aber auf kryptobasierte Vermögenswerte bezieht. Mit Inkraftsetzung der «Distributed-Ledger-Technologie-Vorlage» von 2021 gelten diese bereits als aussonderbar.

Fehlender Schutz hemmt Erfolg

Ein fehlender Einlagenschutz hemme einerseits den Erfolg der Anbieter auf dem Schweizer Markt, andererseits stelle dies erhöhte Anforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma).

Der bewilligungsfreie Raum, auch «Sandbox», also Sandkasten genannt, gilt bis zu einem Gesamtwert von 1 Million Franken. Die «Bankbewilligung light» gilt für Fintech-Unternehmen mit Einlagen von mehr als 1 Million Franken, die aber anders als Banken keine Kredite vergeben. Dabei dürfen die Publikumseinlagen den Wert von 100 Millionen Franken nicht überschreiten.

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