Laut einem Bericht der EU-Aufseher für den Finanzsektor ist die Gesamtzahl potenzieller Fälle von Greenwashing in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Irreführung der Investoren kann dabei in unterschiedlichen Ausprägungen daherkommen.

In der Europäischen Union werden Milliarden von Euro in Fonds investiert, die mit ihren ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten (ESG) werben. Die Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen in der EU betreiben dabei häufig Greenwashing, wie aus einem Bericht der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom Donnerstag hervor geht.

«Die Bewertung hat bestätigt, dass sich irreführende Behauptungen auf alle Schlüsselaspekte des Nachhaltigkeitsprofils eines Produkts oder eines Unternehmens beziehen können, wie zum Beispiel ESG-Governance und Ressourcen», heisst es dort.

Verschiedenste Ausprägungen

Die Behörde nennt dabei eine ganze Liste von möglichen Arten, wie Finanzinstitute gegen die geforderte Transparenz verstossen können. Als die am weitesten verbreiteten irreführenden Eigenschaften werden dabei etwa «Rosinenpickerei, Auslassungen, Mehrdeutigkeit, leere Behauptungen, Übertreibungen, irreführende Verwendung von ESG-Terminologie wie Namensgebung oder Irrelevanz» angesehen.

Die Europäische Kommission hatte die Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsbehörden aufgefordert, Greenwashing zu untersuchen.

Deutlicher Anstieg der potenziellen Fälle

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erklärte, die Analyse von Greenwashing in der EU seit 2012 deute auf einen deutlichen Anstieg der Gesamtzahl potenzieller Fälle in allen Sektoren, einschliesslich der EU-Banken. «Die Analyse von Beispielen für Greenwashing im EU-Bankensektor zeigt, dass eine Bank potenziell auf vielfältige Weise Greenwashing betreiben kann, meist auf Unternehmensebene, während Greenwashing auf Produktebene eher begrenzt zu sein scheint, ausser im Fall von Anlageprodukten», heisst es dort.

«Greenwashing hat erhebliche Auswirkungen auf Versicherungs- und Rentenverbraucher», schreibt zudem die EU-Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).

Die drei Behörden wollen im Mai 2024 ihre Abschlussberichte über Greenwashing veröffentlichen und Empfehlungen zu möglichen Änderungen der EU-Vorschriften vorschlagen.

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