Wer seine Bedenken über einen Kandidaten anmeldet, begibt sich auf heikles Terrain – auch juristisch wegen übler Nachrede. Umso wichtiger ist, sich genau zu überlegen, wem man sich offenbart und in welcher Form.

E-Mail ist definitiv das falsche Kommunikationsmittel. Einmal abgeschickt, verliert man die Kontrolle. Angebracht ist stattdessen eine persönliche Unterredung mit den Verantwortlichen mit dem Verweis «strictly off the record».

5. Und wenn es sich um eine Niete handelt?

Womöglich ist der Bewerber zwar unglaublich nett und angenehm, was aber seine Leistung angeht, unterdurchschnittlich. Deswegen gleich in Riesenschritten zu den Personalverantwortlichen zu schreiten, ist voreilig. Denn womöglich hat sich der Ex-Kollege verbessert.

Sollte man auf den Kandidaten angesprochen werden, gilt es aber auch hier bei der Wahrheit zu bleiben, empfiehlt «The Muse».