Traumatische Erfahrungen mit früheren Arbeitskollegen sind nicht selten ein Wechselgrund. Doch was tun, wenn ausgerechnet der einstige Feind sich am eigenen Arbeitsort bewirbt?

Der Schweizer Finanzplatz ist überschaubar – jeder kennt hier noch (fast) jeden. Umso grösser ist die Chance, dass man früher oder später auf ehemalige Arbeitskollegen trifft. Sind diese in guter Erinnerung geblieben, steht einer konstruktiven Zusammenarbeit nichts im Wege.

Was aber, wenn man mit einem früheren Teammitglied auf Kriegsfuss steht und sich dieses nun ausgerechnet beim selben Arbeitgeber bewirbt?

Dies ist zugegeben eine höchst unangenehme Situation für die Betroffenen. Denn zum Einen möchten Sie um der Firma willen vor dem Kandidaten warnen. Das könnte jedoch anderseits als Racheakt verstanden werden. Schlimmer noch: Sollte der Bewerber tatsächlich engagiert werden und bekommt Wind davon, dass Sie ihn angeschwärzt haben, ist ein erneuter Konflikt programmiert.

1. Kühlen Kopf bewahren

Stürmen Sie nicht gleich das Personalwesen mit Ihren Bedenken, sondern lassen Sie sich mit dem Feedback ein, zwei Tage Zeit. Vorerst ist Zweierlei zu eruieren: Arbeite ich künftig mit der unliebsamen Person zusammen und wenn ja, wie eng? Handelt es sich beim Bewerber um einen Charakter mit dem Potenzial, die gesamte Team- beziehungsweise Firmenkultur zu vergiften?

Trifft das Zweite zu, sollte man auf jeden Fall seine Bedenken anbringen, empfiehlt das amerikanische Branchenportal «The Muse». Die Frage ist nur: wie?

2. Anlaufstelle prüfen

Arbeitet der Arbeitgeber mit einem Jobvermittler zusammen, kann entweder dieser kontaktiert werden. Oder man wendet sich direkt an das Personalwesen, sofern man ein gutes Standing in der Firma hat und das Vertrauen der Verantwortlichen geniesst.

Einfacher ist es, wenn interne Stellen bei Ihnen Referenzen über den Kandidaten einholen. Schönfärberei ist dann fehl am Platz. Dies könnte auf Sie zurückfallen, sollte die Person dann angestellt werden und sich tatsächlich als Missgriff entpuppen.

3. Professionell bleiben

Trifft keine der erwähnten drei Situationen zu, bleibt noch das Whistleblowing. Wichtig dabei ist in jedem Fall: Professionell bleiben, sowohl in der Wortwahl als auch in der Argumentation. Ansonsten läuft man Gefahr, als Klatschmaul oder Petze abgestempelt zu werden.

Dabei ist mit aktuellen Beispielen aufzuzeigen, dass der Kandidat ein Risiko für das ganze Team beziehungsweise das Unternehmen darstellt. Zentral ist, glaubhaft zu machen, dass es Ihnen um das Wohl der Firma geht und nicht um eine persönliche Vendetta.

4. Strikt vertraulich