Im Vincenz-Prozess hat der Anwalt eines ebenfalls angeklagten PR-Beraters sein Plädoyer gehalten. An der Bezahlung eine Dankeschön-Reise nach Dubai sei nichts Anrüchiges.

Der Verteidiger des Raiffeisen-Kommunikationsberaters hat am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht für seinen Mandanten einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem langjährigen PR-Berater für die drittgrösste Bank des Landes Gehilfenschaft zur Veruntreuung vor.

Es sei nichts Anrüchiges daran, eine aus Wertschätzung für harte Arbeit ausgesprochene Einladung anzunehmen, argumentierte der Verteidiger, wie die Nachrichtenagentur «awp» berichtete. Sein Mandant habe als Eingeladener doch nicht fragen müssen, wie der damalige Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz die Reise zu bezahlen gedenke, hielt der Verteidiger fest.

Dankeschön an langjährige Mitarbeitende

Vincenz hatte bereits im Januar vor Gericht erklärt, dass die Dubai-Reise im Hinblick auf seinen Rücktritt ein «Dankeschön» an langjährige Mitarbeitende gewesen sei.

Es sei absurd, dass die Staatsanwaltschaft vom Kommunikationsberater eine solche Sorgfalt verlange, nicht aber vom damaligen Raiffeisen-Verwaltungsratspräsidenten Johannes Rüegg-Stürm.

 

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