Mit einem Vorstoss im Zürcher Kantonsrat will die SVP der Zürcher Kantonalbank vorschreiben, an allen Filialen Bargeld zu akzeptieren. Die Grundversorgung ist aber anderweitig bereits sichergestellt.

Die Bezahlgewohnheiten in der Schweiz haben sich zweieinhalb Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie dauerhaft verändert. So erwartet jeder zweite, dass er in fünf Jahren kein Bargeld mehr verwenden wird. Drei von zehn meiden bereits jetzt Geschäfte, wenn dort nicht bargeldlos bezahlt werden kann, wie finews.ch berichtete.

Obwohl digitales Zahlen an der Ladenkasse deutlich zulegt, will sich die SVP im Kanton Zürich gegen diesen Trend stemmen. In einem Vorstoss im Kantonsrat will die Sünneli-Partei die Zürcher Kantonalbank verpflichten, am Bargeldverkehr festzuhalten.

Angst vor Krisenfällen

Es müsse an allen Filialstandorten der Staatsbank Bargeld eingezahlt und abgehoben werden können. Dies sei ein verbindlicher Leistungsauftrag, schreibt die SVP in ihrem Postulat, das am Mittwoch publiziert wurde. Bargeld wird hauptsächlich an Bancomaten bezogen.

Einer der Hauptgründe für die Forderung der SVP ist gemäss der Nachrichtenagentur «sda» die Angst vor Krisenfällen, etwa grossen Systemabstürzen, Strommangellagen oder kompletten Blackouts. In solchen Fällen müssten die Einwohner wenigstens über die Schalter der Staatsbank noch Geld holen können.

Dienst für Ältere und Gewerbler

Ausserdem seien Gewerbler mit Kundenkontakt auf Schalter mit Bargeldverkehr angewiesen. Sie würden nach wie vor einen erheblichen Teil ihrer Transaktionen mit Bargeld abwickeln und müssten dieses Geld an einem Schalter einzahlen können.

Zu respektieren sind gemäss der SVP ebenfalls ältere Personen, die nicht einfach auf bargeldloses Bezahlen umsteigen wollen oder können. Diese Zahlungsgewohnheiten müsse die ZKB in der Gestaltung ihres Angebots berücksichtigen.

Der Kantonsrat wird in einer kommenden Sitzung beschliessen, ob er das Postulat unterstützt und der ZKB den Bargeldverkehr vorschreiben will.

Bargeldumlauf nimmt zu

Gemäss einem Bericht des Bundesrats hat sich der Wert des sich im Umlauf befindlichen Bargelds in den letzten 15 Jahren fast verdoppelt, was unter anderem auf die gestiegene Nachfrage nach Bargeld zu Wertaufbewahrungszwecken zurückzuführen ist.

Neben der einfachen Nutzbarkeit gelten als weitere Vorteile des Bargelds die finanzielle Inklusion aller Personen, die Unabhängigkeit von digitalen Zahlungsmitteln und der Stromversorgung sowie der Schutz der Privatsphäre.

Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Wahl der Zahlungsmittel weiterhin grundsätzlich den privaten Haushalten und Unternehmen überlassen sein soll.

Grundversorgung durch Postfinance

Allerdings ist die Grundversorgung im Zahlungsverkehr in der Verfassung verankert. Für die Erfüllung dieses Auftrags ist die Postfinance zuständig. Der Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gilt als angemessen, wenn für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eines Kantons die Dienstleistungen zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 20 Minuten zugänglich sind.

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