Ratingkriterium: SIX fällt wichtigen Entscheid

Hat der Berg eine Maus geboren? Die Betreiberin der Schweizer Finanzmarktinfrastruktur und der Börse, die SIX, hat am Donnerstag das Ergebnis der Marktkonsultation zu einer Anpassung des Ratingkriteriums für die Zulassung von neuen Anleihensschuldnern zum Swiss Bond Index (SBI) bekanntgegeben.

Der Entscheid der SIX lautet: Es gilt weiterhin die bisherige Indexmethodologie, das Ratingkriterium bleibt, wie es ist. Damit kommt es nicht zu einer Aufwertung der Ratings der Schweizer Agentur Fedafin gegenüber den anderen Ratinglieferanten, sprich der UBS und der Zürcher Kantonalbank (ZKB). Auch künftig muss also ein Schweizer Schuldner, der erstmals an den Markt gelangt und kein Rating einer internationalen Agentur vorweisen kann, mindestens von zwei der drei inländischen Anbietern eingestuft sein (Composite Rating von BBB oder höher), um in den SBI zu gelangen, die Benchmark für den Schweizer Obligationenmarkt.

Knappes Angebot an Research von inländischen Banken

Die SIX hatte zur Diskussion gestellt, dass künftig das Rating von Fedafin allein für die SBI-Zulassung genügen würde, angesichts des beschränkten Angebots an Investmentresearch inländischer Banken. Die Aufnahme in den SBI ist für Investoren ein wichtiges Qualitätsmerkmal und oft sogar Bedingung, dass eine Anleihe überhaupt in ihr Anlageuniversum kommt – und entsprechend auch für die meisten Emittenten hochrelevant.

Die Konsultation war Ende August abgeschlossen worden. Nach der Auswertung der Antworten arbeitete das SIX-Indexteam einen Vorschlag zuhanden der Bondindexkommission aus, die ihrerseits eine Empfehlung abgab. Der definitive Entscheid war Sache der SIX.

Während sich die SIX nun über den konkreten Verlauf der internen Entscheidungsfindung ausschweigt, so begründet sie doch das Festhalten am Status quo.

Marktkonsultation Ratingkriterium SIX

Die Teilnehmer der Marktkonsultation nach Kategorie. (Grafik: SIX)

Die Umfrage stiess auf grosses Interesse – 180 Antworten von Marktteilnehmern im weiteren Sinne (Kunden des Geschäftsbereichs Index Services und andere) sind eingegangen. Die SIX hat die Marktteilnehmer (Einzelpersonen und Organisationen) in Kategorien eingeteilt und entsprechend ausgewertet; dabei kann eine Organisation auch mehreren Kategorien zugleich zugeordnet werden. Die Ergebnisse nach Kategorie sind:

  • Emittenten (die Frankenanleihen ausstehend haben), institutionelle Anleger (Pensionskassen, Fonds und Versicherungen) und übrige: Teilnehmer aus diesen drei Kategorien befürworteten im allgemeinen die vorgeschlagene Änderung und hätten auch eine Ausweitung über den Kreis der Debütanten begrüsst. Die Emittenten wiesen zudem darauf hin, dass die damit verbundene Senkung der Eintrittsbarrieren in den SBI für sie von Vorteil wäre.
  • Kapitalmarkt, definiert als Mitglieder des regionalen Komitee Schweiz/Liechtenstein der global tätigen Kapitalmarktlobby International Capital Market Association (Icma): Diese Rückmeldungen fielen gemischt aus, es gab keinen klaren Trend.
  • Asset Manager: Bei den Asset Manager mit aktiven Anlagestrategien ergab sich kein Konsens. Hingegen lehnten diejenigen, die passive Strategien verfolgen und damit Indizes (oder Subindizes) nachbilden, die Änderung klar ab. Sie äusserten Bedenken, dass die Regeln komplexer würden und sahen kaum Mehrwert für den Index und die Investoren. Sie unterstrichen, dass bei Indizes die Bedürfnisse der Endinvestoren Priorität gegenüber dem Wunsch von Schuldner nach tieferen Eintrittsbarrieren haben müssten.

Allein aus den Antworten lässt sich somit kein eindeutiger Trend für oder gegen eine Änderung der Ratingregel ausmachen. Die SIX hält indes fest, dass die Kategorien, die den SBI intensiv nutzen, die Anpassung skeptisch sehen, während die anderen sie eher unterstützen.

Wer nutzt den Index wie häufig?

Bei Emittenten, institutionellen Anlegern und übrigen schwanke der Anteil derjenigen, die den Index täglich verwenden, zwischen 7 bis 18 Prozent. Dagegen zählten 70 Prozent der aktiven und (naturgemäss) fast 100 Prozent der passiven Asset Manager zu den täglichen Indexnutzern.

Die SIX kommt daher zum Schluss, dass eine Änderung des Ratingkriteriums zwar für etliche Akteure vorteilhaft wäre. Aber die Anpassung würde die Indexmethodologie insgesamt für die Benchmarknutzer nicht verbessern, begründet sie das Festhalten am Status quo. Das gehorcht mit Blick auf das Ergebnis bei den passiven Asset Manager einer gewissen Logik; allerdings betrachtet diese Gruppe Änderungen (ob sinnvoll oder nicht) wohl grundsätzlich eher mit Argwohn, sind doch solche für sie mit Umtrieben verbunden. 

Mahnfinger der SIX in Richtung Banken

Der Fall ist abgeschlossen, aber vielleicht doch noch nicht ganz. Die SIX lässt sich eine Hintertüre offen. Sie will weiterhin die Auswirkungen der Entwicklungen in der Regulierung und an den Märkten auf die Indexmethodologie aufmerksam beobachten und wenn nötig handeln, «beispielsweise, wenn sich die Verfügbarkeit des Investementresearchs oder der Ratings verschlechtert, die für die Konstruktion des SBI nötig sind».

Immerhin haben die UBS und die ZKB gemäss SIX ihre Zusage bekräftigt, weiterhin für den Index verwendbare Ratings zu liefern.