Pictet schluckt bittere Pille
Die juristische Aufarbeitung des Petrobras-Korruptionsskandals «Lava Jato» ist wieder einen Schritt weiter. Nun hat die Bundesanwaltschaft die Banque Pictet et Cie und einen ihrer ehemaligen Vermögensverwalter per Strafbefehl verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat einen ehemaligen Vermögensverwalter der Banque Pictet per Strafbefehl wegen schwerer Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Bank selbst wurde zu einer Busse von 2 Millionen Franken verurteilt. Sie habe nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hatte, um eine solche Straftat zu verhindern, heisst es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom Dienstag.
Die Strafuntersuchung habe ergeben, dass zwischen Juni 2010 und Mai 2013 Gelder von Bestechungszahlungen in der Höhe von insgesamt über 4,1 Millionen Dollar vom Konto eines brasilianischen Amtsträgers bei der Banque Pictet aus verschoben worden waren, um ihre kriminelle Herkunft zu verschleiern.
Die Verurteilung erfolgte im Rahmen einer Reihe von Strafverfahren, die von der BA im Zusammenhang mit der internationalen, mehrheitlich von Brasilien ausgehenden Korruptionsaffäre «Lava Jato» eröffnet worden waren.
Bestechung und Geldwäscherei
Die Strafuntersuchung gegen Pictet einen ihrer ehemaligen Vermögensverwalter und Unbekannt wurde im Dezember 2021 eröffnet. Der Verdacht lautete auf Beihilfe zur Bestechung fremder Amtsträger und der schwerer Geldwäscherei.
Nun wurde der Vermögensverwalter der Abteilung Wealth Management per Strafbefehl der schweren Geldwäscherei für schuldig befinden. Er hatte ab Januar 2013 den brasilianischen Markt der Banque Pictet betreut. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.
Die Banque Pictet ihrerseits wurde wegen Verletzung von Art. 102 Abs. 2 StGB in Verbindung mit dem Straftatbestand der schweren Geldwäscherei für schuldig befunden und zu einer Busse von 2 Millionen Franken verurteilt. Die Untersuchung habe ergeben, dass die Geldwäscherei durch einen Organisationsmangel ermöglicht worden war.
Strafbefehle rechtskräftig
Berücksichtigt wurde bei der Strafbemessung in beiden Fällen die seit der Straftat verstrichene Zeit, heisst es weiter. Zudem verweist die BA auf die «sehr gute Kooperation der Bank im Rahmen des Verfahrens sowie die nach Bekanntwerden der Petrobras-Affäre innerhalb der Bank auch in organisatorischer Hinsicht ergriffenen Korrekturmassnahmen».
Sowohl der ehemalige Vermögensverwalter als auch die Banque Pictet haben demnach erklärt, auf eine Einsprache gegen den Strafbefehl und die Teileinstellung des Strafverfahrens zu verzichten. Dieser ist somit rechtskräftig.