Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat den Zusammenschluss der Verbände VQF und VSV zur vierten Aufsichtsorganisation FINcontrol bewilligt. Nun steht noch eine weitere Bewilligung aus.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) erteilt der Fincontrol Suisse per 29. September die Bewilligung als Aufsichtsorganisation.

Wie einer Medienmitteilung der Behörde am Mittwoch zu entnehmen war, bewilligt die Behörde damit die vierte Aufsichtsorganisation gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und das Finanzinstitutsgesetz (Finig), die Anfang Januar 2020 in Kraft getreten sind.

Vorprüfung der Gesuche

Für die Organisation haben sich der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) sowie der Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) zur Fincontrol Suisse zusammengeschlossen, wie finews.ch letzten Oktober berichtet hat. Im Mai dieses Jahres haben die beiden Organisationen bekanntgegeben, sie seien zur Einsicht gelangt, dass sich die erwarteten Synergien in eigenen Organisationen besser realisieren lassen.

Nun führt der VQF Fincontrol alleine1. Die soll mit anderen Organisationen zusammen die laufende Aufsicht über die neu von der Finma bewilligten unabhängigen Vermögensverwaltern und Trustees ausüben, so sieht es das Finig vor. Zudem wird sie Bewilligungsgesuche an den Regulator im Sinne einer Vorprüfung unterstützen.

Eine Organisation ausstehend

Als erstes wurden im Juli die Organisme de Surveillance des Instituts Financiers mit Sitz in Genf (OSIF) und die Organisation de Surveillance Financière mit Sitz in Neuchâtel bewilligt. Im August kam die Organisme de Surveillance pour Intermédiaires Financiers & Trustees (SO-FIT) mit Sitz in Genf dazu, die Nachfolgerin der Organisme d'Autorégulation des Gérants de Patrimoine (OAR-G)

Gegenwärtig liegt der Finma noch ein Gesuch zur Bewilligung von Aufsichtsorganisationen vor.


1 In einer früheren Version stand fälschlicherweise nicht, dass der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) nicht mehr involviert ist.