Als der ehemalige Private-Banking-Chef der Bank Frey ins Visier der US-Steuerfahnder geriet, schienen seine Chancen schlecht zu stehen. Nun ist Stefan Buck zum Stolperstein für seine Verfolger avanciert.

Im April 2013 um fünf Uhr früh schrillte Stefan Bucks Telefon. Am anderen Ende der Leitung war der Chef der Zücher Bank Frey, sein Vorgesetzter. Der befahl ihm: «Schau dir die Meldung auf Bloomberg an». «Ich schlafe noch», erwiderte Buck. «Tu, was ich dir sage», sagte der Frey-CEO.

Die Nachricht liess Buck aus allen Wolken fallen. Laut der amerikanischen Agentur «Bloomberg» war er in den USA angeklagt worden. Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Von der Bank Frey, für die der damals 32-Jährige als Leiter des Private Banking arbeitete, wurde er umgehend in bezahlten Urlaub geschickt – und dabei schien er sich doch immer korrekt verhalten zu haben.

«Es war surreal», berichtete Buck gegenüber der amerikanischen Zeitung «New York Times» über jene Tage.

Lukrative Nische

Dabei war es eher so, dass eine neue Realität die Bank Frey eingeholt hatte. Das Institut hatte nach der Finanzkrise eine scheinbar lukrative Nische für sich entdeckt: Während andere Schweizer Banken im Steuerstreit mit den Amerikanern ihre US-Kunden mit undeklarierten Geldern so schnell wie möglich loszuwerden versuchten, empfing die Bank Frey diese mit offenen Armen.

Weil das Institut keinerlei Präsenz in den USA innehatte und sich an Schweizer Gesetz hielt, wähnte sich die Bankführung damit auf der sicheren Seite. Schliesslich, so die Meinung, müssten Schweizer Banker nicht die Polizisten für die US-Behörden spielen.

Zudem hatte die Bank Frey ein sogenanntes QI-Abkommen mit den US-Steuerbehörden unterzeichnet. Dieses erlaubte Banken, Steuern auf Einkünften des Kunden abzuführen, ohne seinen Namen nennen zu müssen.

Bank-Frey-Prospekt zum Abschied

Die Haltung der kleinen Zürcher Bank sprach sich herum. Wie die «New York Times» schreibt, drückten die Konkurrenten ihren US-Kunden vor dem Abschied noch einen Bank-Frey-Prospekt in die Hände. Im Herbst 2012 stammte fast die Hälfe der rund 2 Milliarden Franken von der Privatbank verwalteten Gelder von Amerikanern.

Der Wettbewerbsvorteil spielte – aber nicht lange. Denn in den USA zeigten sich immer mehr Frey-Kunden selber bei den Behörden an.

Im Frühling 2013 wurde Buck angeklagt. Die Bank Frey geriet in den USA auf die Liste der Kategorie-1-Banken, gegen die das Justizdepartement (Department of Justice DoJ) ein Strafverfahren einleitete. Bereits im Oktober entschied das Geldhaus dann, die Geschäftstätigkeit einzustellen.

Wendepunkt im Schnee

Doch Buck war damit nicht aus dem Schneider. Er musste sich entweder in den USA der Anklage stellen oder sich in der Schweiz verstecken. Buck zögerte.

Im Januar 2015, als der Ex-Banker zufällig beim Skifahren in den Alpen die Grenze zu Frankreich querte, wurde ihm mehr denn je bewusst, dass er im Ausland jederzeit festgenommen werden könnte. Laut dem Bericht war dies für ihn der Wendepunkt. Er beschloss, sich in den USA zu stellen.

Wie sich zeigte, war dies die richtige Entscheidung. Bucks Anwalt Marc Agnifilo gelang es, die Jury zu überzeugen, dass es nicht die Aufgabe des Schweizer Bankers gewesen sei, die US-Kunden von der Steuerflucht abzuhalten. Ende November 2017 wurde der ehemalige Frey-Manager freigesprochen und konnte gegenüber den Medien stolz vermelden: «Wir haben nur unseren Job gemacht.»

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