Der Lohntopf der Raiffeisen-Gruppe ist im vergangenen Jahr grösser geworden. Trotzdem reduzierten sich die variablen Vergütungen deutlich. Im Geschäftsbericht kommt die Genossenschaftsbank auch auf den Fall Vincenz zu sprechen. 

Der Vorsitzende der Geschäftsleitung der Raiffeisengruppe, Heinz Huber, hat im vergangenen Jahr 2021 eine Brutto-Gesamtvergütung von 1,476 Millionen Franken erhalten, verglichen mit 1,475 Millionen im Jahr zuvor.

Allerdings stieg dabei die Grundvergütung auf 1,318 Millionen nach 1,10 im Jahr 2020, wie dem am Freitag veröffentlichem Geschäftsbericht 2021 zu entnehmen ist. Hinzu kamen Pauschalspesen, Pensions- und Sozialversicherungsbeiträge von rund 475'000 Franken.

Höhere Gesamtentschädigungen

An alle Mitglieder der Geschäftsleitung und den Leiter der Internen Revision zahlte Raiffeisen Gesamtentschädigungen (ohne Beiträge an die Personalvorsorge und Sozialversicherungen) von 9,02 Millionen Franken aus. Das sind rund 808'000 Franken mehr als im Vorjahr.

Der neue Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen, Thomas Müller, der sein Amt am 8. Dezember 2021 antrat, und zuvor Mitglied des Aufsichtsgremiums war, kam auf eine Bruttogesamtvergütung von rund 204'000 Franken. Sein Vorgänger Guy Lachappelle, der bereits Ende Juli zurückgetreten war, erhielt rund 408'000 Franken. Übergangs-VRP und nun wieder Vize Pascal Gantenbein wurde mit rund 411'000 Franken ähnlich hoch entlohnt.

Insgesamt zahlte die Gruppe im vergangenen Jahr rund 1,10 Milliarden Franken an Gehältern verglichen mit 1,06 Milliarden Franken ein Jahr zuvor. Der Pool der variablen Vergütungen war jedoch mit 59 Millionen Franken deutlich kleiner als die 97 Millionen, die noch 2020 verteilt wurden. Das sei im Wesentlichen auf die Umstellung des Vergütungssystems bei Raiffeisen Schweiz zurückzuführen, heisst es im Geschäftsbericht.

Verfahren gegen Vincenz

Auch das Strafverfahren gegen den früheren Chef Pierin Vinzenz findet Erwähnung: Raiffeisen sei Geschädigte und habe sich daher im Strafverfahren als Privatklägerin konstituiert. «Ansprüche, welche aus Fehlverhalten resultieren, wird Raiffeisen – wo möglich und sinnvoll – geltend machen», heisst es weiter. Zum laufenden Verfahren äusserte sich Raiffeisen Schweiz nicht. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Vinzenz wurde in dem Strafverfahren inzwischen in erster Instanz zu drei Jahren und neun Monaten Haft sowie Geldstrafen verurteilt. Dem Urteil zufolge muss er zudem 274’276 Franken und 27’550 Euro als Schadenersatz an seine frühere Arbeitgeberin überweisen, zuzüglich Zinsen.

Das ist jedoch deutlich weniger als die von Raiffeisen und der Zahlungs-Spezialistin Aduno (heute Viseca Payments) geltend gemachten 25 Millionen Franken.

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