Die Finanzaufsicht verlängert die Massnahmen bei der Schweizer Tochter der sanktionierten russischen Sberbank – erneut.

Bereits vergangenen März informierte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) erstmals, dass sie bei der Sberbank (Switzerland) Massnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger ergriffen hatte. Diese umfassten eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot. Jene Massnahmen wurden bereits per 1. Juni verlängert.

Mutterhaus von Swift abgehängt

Infolge der Sanktionen gegen das russische Mutterhaus Sberbank im Zuge des Ukraine-Kriegs konnte das auf Rohstoffhandels-Finanzierungen spezialisierte Institut nur noch bestehende Transaktionen abschliessen. Zahlungen an ihre Kunden zu tätigen, sei praktisch unmöglich, hiess es seitens der Schweizer Niederlassung. Vergangenen Juni hatte die EU beschlossen, die Muttergesellschaft Sberbank zusätzlich aus dem Zahlungsinformations-Netzwerk Swift auszuschliessen. 

Nachdem die Massnahmen zwischenzeitlich für kurze Zeit und teilweise aufgehoben worden waren, damit die Bank Forderungen von nichtsanktionierten Gläubigerinnen und Gläubigern erfüllen konnte, werden sie nun aufgrund des internationalen Sanktionsumfelds bis am 1. September 2022 verlängert. Der von der Finma eingesetzte Untersuchungsbeauftragte nehme seine Funktion weiter wahr, heisst es.

 

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