Die Finanzierung von Renditeliegenschaften wird von den Regulierern als ein Risikosektor für den Schweizer Finanzmarkt gesehen. Doch nun hat die Finma die geänderte Selbstregulierung der Bankiervereinigung akzeptiert.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die im Bereich der Hypothekarfinanzierung angepasste Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) als Mindeststandard anerkannt.

Die Anpassungen wurden aufgrund der Einführung der finalen Basel-III-Standards in der Schweiz nötig. Dabei wurden die Mindestanforderungen für Eigenmittel und Amortisation sowie die qualitativen Anforderungen in der Grundpfandrichtlinie geändert.

Die Anpassungen treten gleichzeitig mit der revidierten bundesrätlichen Eigenmittelverordnung und der Finma-Verordnung über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser am 1. Januar 2025 in Kraft, wie es in einer Mitteilung der Behörde vom Mittwoch heisst.

Verlustpotenzial bei Marktkorrektur

Eine Immobilien- und Hypothekarmarktkorrektur wird weiterhin als eines der Hauptrisiken für den Schweizer Finanzmarkt angesehen, schreibt die Finma weiter.

Aufgrund von Stresstests wird dabei besonders bei Finanzierungen von Renditeliegenschaften grosses Verlustpotenzial bei den Instituten verortet. Das liege an den hier bestehenden höheren Risiken als bei den Eigenheimfinanzierungen. Zudem würden Renditeobjektfinanzierungen bei vielen Instituten einen bedeutenden Anteil am gesamten Hypothekarportfolio einnehmen.

Differenzierte Risikogewichtung

Im Einklang mit den Basel-III-Standards werden nun differenzierte Risikogewichtungen für beide Finanzierungstypen eingeführt. Im Ergebnis werden die Risikogewichte von höher belehnten Renditeobjekten neu deutlich höher ausfallen als bisher.

Die im Jahr 2019 verschärften Mindestanforderungen an Eigenmittel und Amortisationen für Renditeobjekte werden aufgehoben.

Beobachten und prüfen

Die Selbstregulierung sei lediglich ein Mindeststandard. Die Aufseher empfehlen, die Belehnungsgrenzen der Renditeobjekte einschliesslich der «Buy to let»-Finanzierungen nicht zu erhöhen. Man werde die Auswirkungen der geänderten Mindeststandards beobachten und bei Bedarf im Einzelfall ihre Aufsichtsinstrumente einsetzen.

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