Über hundert Behördenvertreter haben die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt untersucht. Sie suchten nach Beweisen für Mauscheleien bei Cum-Ex-Aktiendeals.

Die federführende Staatsanwaltschaft Köln hat im Rahmen der Ermittlungen in Sachen Cum-Ex die Frankfurter Büros der Deutschen Bank untersucht. Das grösste deutsche Geldhaus bestätigte, dass am Standort in Frankfurt behördliche Massnahme durchgeführt würden. Wie schon seit Beginn der Ermittlungen kooperiere die Bank weiterhin vollumfänglich mit der ermittelnden Behörde.

An der Durchsuchung waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft insgesamt 114 Ermittler beteiligt, darunter Staatsanwälte, Polizei und Steuerfahnder. Bereits vergangenen August hatte auch finews.ch über eine Untersuchung der Kölner Staatsanwaltschaft berichtet.

Fiktive Steuerrückforderungen

Seit mehr als fünf Jahren ermitteln Fahnder aus Nordrhein-Westfalen gegen teils aktive, teils ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank im grössten deutschen Steuerskandal. Die Verfahren richten sich gemäss verschiedenen Medienberichten gegen rund 100 aktive und ehemalige Mitarbeiter des Geldhauses oder ihm verbundenen Unternehmen, unter ihnen mehrere Vorstände.

Nach ersten Erkenntnissen der Fahnder soll die Bank an mehreren Stellen in die Cum-Ex-Geschäfte involviert gewesen sein. Dabei sollen Bankern, Berater und Aktienhändlern Steuern zurückerstattet worden sein, die nie jemand bezahlt hatte.

Erste Schuldsprüche

Bereits früher hatten die Ermittlungen ergeben, wie offen hinter den gläsernen Fassaden des grössten deutschen Geldhauses über die fragwürdige Geschäftspraxis gesprochen wurde. Ein Steuerexperte der Bank soll gemäss einem Bericht des deutschen TV-Senders «ARD» bereits 2005 und 2007 die Geschäfte geprüft und kritisiert haben, dass dem Staat erhebliche Beträge vorenthalten würden.

Bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften verschoben mehrere Beteiligte Aktienpakete mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag mehrfach hin und her. Aufgrund dieser Transaktionen erstatteten Finanzämter Kapitalertrag-Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

Mit den Mauscheleien entstand dem deutschen Staat ein Milliardenschaden. Erste Strafprozesse endeten mit Schuldsprüchen.