Die Zahl der Grossverdiener in der europäischen Finanbranche hat im Jahr 2021 einen Rekordwert erreicht. Das zeigen neueste Zahlen.

Wer mehr als 1 Millionen Euro im Jahr verdient, gilt mit Sicherheit als Grossverdiener. Laut den jüngsten Zahlen der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) haben auf EU-Gebiet im Jahr 2021 genau 1'957 Finanzexpertern diese Summe (oder mehr) nachhause getragen.

Im Vorjahr hatten nur 1'383 Personen die 1-Millionen-Euro-Schwelle überschritten.

Investmentbanken als Goldgrube

Als Gründe für den starken Anstieg um rund 42 Prozent bei den Banken-Grossverdienern verweist die Behörde auf gleich mehrere Faktoren. So stehe der Anstieg im Zusammenhang mit der insgesamt guten Leistung der Institute. Insbesondere die Bereiche Investmentbanking sowie Handel erzielten gute Ergebnisse. Aber auch die anhaltende Verlagerung von Mitarbeitern aus Grossbritannien in die EU und ein allgemeiner Anstieg der Gehälter haben dazu beigetragen.

Die Gehälter des wichtigen Finanzzentrums London sind in den Zahlen der EBA seit dem Vollzug des Brexit im Jahr 2020 nicht mehr in der Auflistung erhalten.

Bestbezahlte Person sitzt in Spanien

Die Gruppe der Personen in der Gehaltsklasse von 1 bis 2 Millionen Euro machte mit 1'516 rund 77 Prozent der Grossverdiener aus. Die Verteilung nach Ländern folgt der Marktgrösse mit Deutschland an der Spitze mit 589 Einkommensmillionären, gefolgt von Frankreich (371) Italien (351) und Spanien (221).

Der oder die bestbezahlte Banker oder Bankerin der EU wurde in Spanien registriert und verdiente den Angaben zufolge zwischen 14 und 15 Millionen Euro. «Ein erheblicher Teil der variablen Vergütung entspricht einer Abfindungszahlung», schreibt die EBA, ohne die Person zu benennen.

Regel mit dem Basislohn

Zum Vergleich: In der Schweiz hatte UBS-CEO Ralph Hamers in seinem ersten vollen Jahr rund 11,5 Millionen Franken verdient, die Kompensation von Credit Suisse-Chef Thomas Gottstein belief sich 2021 auf 8,5 Millionen Franken.

In der EU dürfen die Boni und variable Anteile in der Regel nicht das Basisgehalt übersteigen. Die Institute können jedoch Ausnahmen beantragen. Die variablen Anteile der Gehälter lagen 2021 im Verhältnis zum Fixlohn mit 100,6 Prozent höher als 2020, als sie nur auf 86,4 Prozent kamen.

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