In den USA hat die Vermögensverwaltungssparte der Schweizer Grossbank UBS offenbar aufgrund eines «systemischen» Problems Überstunden ihrer Beschäftigten in Kalifornien nicht bezahlt.

Einige Angestellte der UBS wurden fälschlicherweise als von den Lohn- und Arbeitszeitgesetzen ausgenommen eingestuft. Die Grossbank soll auch gegen andere staatliche Arbeitsgesetze verstossen haben, wie das Online-Portal «Advisor Hub» berichtet. Dies gehe aus einer Klage hervor, die am 17. Juli von einer ehemaligen Mitarbeiterin eingereicht wurde.

Entschädigung verweigert

Die Klägerin, die die UBS im Dezember 2022 verlassen hat, fordert in ihrem Namen und im Namen von rund 1000 weiteren «geschädigten Mitarbeitenden», die alle für die Schweizer Grossbank in Kalifornien arbeiten oder gearbeitet haben, Lohnnachzahlungen und weitere Entschädigungen. Die Klage wurde bei einem kalifornischen Bundesgericht eingereicht. In der Klageschrift werden weder die Berufsbezeichnungen noch die Funktionen der Mitarbeitenden genannt, sondern sie werden lediglich als «geschädigt» bezeichnet.

Die UBS habe sich geweigert, der Klägerin und den anderen Mitarbeitenden die ihnen zustehende Entschädigung für die geleisteten Arbeitsstunden, die Bezahlung der vorgeschriebenen Mahlzeiten und Pausen, die Rückerstattung von Spesen, die ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehenden Beträge und die korrekten Lohnabrechnungen zu bezahlen, wird in der Klage behauptet.

Falsch eingestuft

Die Grossbank stufte einige der «geschädigten» Mitarbeitenden fälschlicherweise als von den Lohn- und Arbeitszeitgesetzen ausgenommen ein. Zudem habe sie es versäumt, allen ehemaligen und aktuellen Mitarbeitenden unabhängig von ihrem Befreiungsstatus die Entschädigungen korrekt auszuzahlen und zu dokumentieren, heisst es in der Klage.

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