Die UBS hat ihre Antwort auf die Klage einer Gruppe von Aktionären gegen die Höhe des Übernahmepreises der Credit Suisse eingereicht. Die darin gemachten Angaben, sollen im Widerspruch zu dem stehen, was von Finma und SNB noch wenige Tage zuvor kommuniziert wurde.

Die UBS hat nach mehreren Monaten ihre Antwort auf die Klage von vor allem Kleinaktionärinnen und -aktionären der ehemaligen Credit Suisse abgegeben. Bei dem Verfahren geht es darum, ob sie bei der Zwangsfusion mit der UBS zu wenig Entschädigung erhalten haben.

Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) bestätigte in einer Mitteilung am Wochenende, dass ihrer Rechtsanwaltskanzlei die «umfangreiche Klageantwort» am 16.02.2024 zugestellt wurde. Das Schreiben umfasst knapp 150 Seiten plus umfangreiche Anlagen. «Wir werden diese Unterlagen in den kommenden Tagen mit unseren Rechtsberatern studieren und Ihnen eine Zusammenfassung zukommen lassen. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen», heisst es in dem Schreiben an die Klägerinnen und Kläger.

Mit der Klage will der SASV das Umtauschverhältnis bei der Übernahme der Credit Suisse (CS) gerichtlich überprüfen lassen.

Präkäre Liquiditätssituation

Laut einem Bericht der «Sonntagszeitung» verweisen die Anwälte der UBS in dem Schreiben auf die «dramatische Liquiditätssituation» bei der Credit Suisse Group (CS) kurz vor der Übernahme. Mitte März habe die Bank nicht mehr ausreichend Liquidität gehabt, um die Abflüsse des erneut entflammten «Bank Runs» zu decken.

Die in der Klageantwort gemachten Angaben würden einem damaligen Statement von Finma und Schweizerischer Nationalbank (SNB) vom 15.3. widersprechen, heisst es in dem Bericht weiter.

Laut deren Kommunikation habe die CS alle an systemrelevante Banken gestellten Anforderungen in Bezug auf Kapital und Liquidität erfüllt. Doch laut der Klageantwort sei das nicht der Fall gewesen. «Die CSG erfüllte die Kapitalanforderungen nur dank Ausnahmen» wird aus dem Schreiben zitiert.

Am Abend des 15. März 2023 habe die CS keine Liquiditätspuffer mehr gehabt und musste für die Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe gegenüber der Nationalbank bestätigen, sich nicht mehr am Markt refinanzieren zu können.

Weitere Abflüsse nach SNB-Liquiditätshilfe

Am 16. März habe sich der Geldabfluss bei der CS auf 17,1 Milliarden Franken belaufen. Daraufhin habe der Bundesrat die Verordnung über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes beschlossen, die am selben Tag in Kraft traten. Doch dies sei nicht bekannt gegeben worden und am Tag darauf, am Freitag den 17.3., seien weitere 10,1 Milliarden Franken abgeflossen. Die CS habe daraufhin weitere 20 Milliarden Liquiditätshilfe bei der SNB beantragt.

«Das Ausmass dieser weiteren enormen Abflüsse wurde erst nachträglich öffentlich bekannt», schreiben nun die UBS-Anwälte.

Wie aus der Klageantwort weiter hervorgeht, hatte die Ratingagentur S&P eine Herabstufung des CS-Ratings auf «Ramschniveau» mit negativem Ausblick geplant.

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