FTX-Gründer Sam Bankman-Fried glaubt, dass er sich nichts zuschulden kommen lassen hat. Der Prozess gegen ihn wegen Betrugs soll nun im Oktober starten.

Der Gründer der zusammengebrochenen Krypto-Börse FTX Sam Bankman-Fried steht in den USA wegen mehrerer Betrugsfälle vor Gericht. In einer Anhörung vor einem Bundesgericht in Manhattan, New York, hat er nun auf «nicht schuldig» plädiert.

Ihm werden in Zusammenhang mit der FTX-Pleite in acht Anlkagepunkten Betrug, Überweisungsbetrug und Verschwörung zu Geldwäscherei vorgeworfen, wie die Agentur «Reuters» berichtet. Im Falle einer Verurteilung könnte das zu einer Höchststrafe von 115 Jahren Gefängnis führen.

Der US-Bezirksrichter Lewis Kaplan hat den Beginn des Prozesses gegen Bankman-Fried für den 2. Oktober angesetzt.

Die Beweise der Staatsanwaltschaft

Bundesstaatsanwältin Danielle Sassoon wies darauf hin, dass die Regierung über umfangreiche Beweise verfüge, um die Anklage zu stützen. Die Ermittler planen, der Verteidigung in den kommenden Wochen Hunderttausende von Dokumenten zu übergeben.

«Die Kundengelder wurden auch durch politische Spenden, Spenden für wohltätige Zwecke und eine Reihe von Risikoinvestitionen verwendet und gewaschen», sagte Sassoon.

Die US-Regierung habe ausserdem bereits Schuldeingeständnisse der ehemaligen Geschäftsführerin von Alameda, Caroline Ellison, sowie des ehemaligen FTX-Technikchefs, Gary Wang. Sie kooperieren mit der Staatsanwaltschaft und werden möglicherweise im Prozess aussagen.

Kautionsbedingungen

Kaplan legte eine neue Kautionsbedingung für Bankman-Fried fest, wonach er keinen Zugang zu FTX- oder Alameda-Vermögenswerten haben darf. Sassoon beschuldigte den ehemaligen Chef der Krypto-Börse, Geld ausser Landes schaffen zu wollen.

Bankman-Fried wurde am 22. Dezember gegen Hinterlegung einer Kaution von 250 Millionen Dollar aus der Untersuchungshaft entlassen und darf, überwacht durch eine elektronische Fussfessel, bei seinen Eltern wohnen. Der Richter bestätigte, dass die Namen der Kautionszahler unter Verschluss gehalten werden dürfen, da sie öffentliche Anfeindungen befürchten.

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