Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen ehemaligen Vermögensverwalter und ehemaliges Verwaltungsratsmitglied einer Genfer Privatbank eingereicht. Er soll zwischen 2009 und 2015 Vermögenswerte von mehr als 14 Millionen Franken veruntreut haben.

Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht Anklage gegen einen ehemaligen Vermögensverwalter und Mitglied des Verwaltunsrates einer Genfer Privatbank sowie dessen Ehefrau erhoben, dies teilte sie am Mittwoch mit.

Dem ehemaligen Vermögensverwalter wird wiederholte schwere Veruntreuung und Urkundenfälschung sowie wiederholte Geldwäscherei angelastet. Angeklagt ist auch seine Ehefrau, sie muss sich wegen wiederholter Geldwäscherei vor Gericht verantworten.

Privatbank in Schieflage

Der Angeklagte soll laut der Anklageschrift ohne das Wissen seines Kunden zwischen 2009 und Juli 2015 Vermögenswerte von mehr als 14 Millionen Franken veruntreut zu haben. Laut der Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft soll er damit insbesondere den Lebensstils seiner Familie finanziert haben.

Zudem wird ihm vorgeworfen, unrechtmässig 7 Millionen Franken zur Sanierung einer Firma in der Dominikanischen Republik verwendet zu haben, bei der er Aktionär war. Ebenfalls ohne Wissen seines Kunden soll der Angeklagte 500’000 Franken verwendet haben, um sich an der Kapitalerhöhung der Genfer Privatbank zu beteiligen, bei der er Verwaltungsratsmitglied war und die sich seit mehreren Jahren in finanzieller Schieflage befand.

Selbst als das Strafverfahren bereits lief, hat der Beschuldigte versucht, mit den ihm anvertrauten Vermögenswerten eine zusätzliche Kapitaleinlage in der Höhe von 500’000 bis 1 Million Franken an die Genfer Privatbank zu leisten.

Verdacht auf Urkundenfälschung und Geldwäscherei

Um seine Taten zu verschleiern, soll der Beschuldigte laut der Bundesanwaltschaft seinem Kunden gefälschte Bankkontoauszüge zugestellt haben. Ebenso soll er sich unrechmässig als wirtschaftlich Berechtigter der Vermögenswerte seines Kunden ausgewiesen haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm deshalb wiederholte Urkundenfälschung vor.

Abschliessend wird dem ehemaligen Vermögensverwalter vorgeworfen, Vermögenswerte kriminellen Ursprungs aus der Dominikanischen Republik auf drei Bankkonten in der Schweiz rückgeführt zu haben. Die Ehefrau des ehemaligen Vermögensverwalters soll ihrerseits einzelne Geldwäschereihandlungen durch Bargeldabhebungen durchgeführt haben, obwohl sie bereits Kenntnis vom Verfahren gegen ihren Ehemann und dem gegen ihn geäusserten Verdacht hatte.

Deshalb werden sie wegen wiederholter Geldwäscherei angeklagt.

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