Claude Palmero verwaltete über Jahre hinweg das Vermögen von Fürst Albert von Monaco und seiner Familie. Dann entliess Albert den Steuerfachmann – und der gewährte nun zwei französischen Journalisten Einblicke in interne Aufzeichnungen.

Fürst Albert von Monaco hat vor einigen Monaten seinen langjährigen Vermögensverwalter Claude Palmero entlassen – angeblich wegen Veruntreuung. Nun stehen sowohl Palmero als auch der Fürst in der Öffentlichkeit, wie das «Private Banking Magazin» berichtete. 

Palmero steht vor der Justiz, weil er zwei Journalisten von «Le Monde» (Artikel hinter Bezahlschranke) Einblicke in vertrauliche Aufzeichnungen aus seiner Arbeit für den Fürsten gewährte. Und Fürst Albert von Monaco muss sich vor Gericht verantworten, weil Palmeros Aufzeichnungen nahelegen, dass der Fürst unter anderem dem Fiskus in Frankreich entgehen wollte.

Privat- und Staatsvermögen vermischt?

So behauptet Palmero, dass er unter seinem eigenen Namen Immobilien für die Fürstenfamilie in Frankreich kaufen musste, damit ihre Mitglieder in Frankreich nicht voll steuerpflichtig werden. Ausserdem gibt es laut Medienberichten Verflechtungen zwischen dem Privatvermögen der Fürstenfamilie und den Staatsbudgets des kleinen Mittelmeerstaates sowie Offshore-Firmen in Steuerparadiesen.

Darüber hinaus soll Alberts Ehefrau Charlène Grimaldi insgesamt 15 Millionen Euro ausgegeben haben – obwohl eigentlich nur 7,5 Millionen Euro für sie vorgesehen waren. Auch andere Personen aus dem Umfeld der Fürstenfamilie wollten sich laut der Medienberichte aus dem Vermögen Wohnungen und weitere Einkäufe finanzieren lassen.

Fünf grosse Notizbücher

Palmero notierte während seiner Arbeit diese und weitere Beobachtungen und Vorgänge in fünf grossen Notizbüchern, diese er für die Journalisten öffnete. Dass er das tat, scheint auch eine Folge der Kündigung durch Fürst Albert von Monaco zu sein, wie zu vermuten ist.

«Es war notwendig, mich mit grossem Tamtam zu entfernen», sagte Palmero gegenüber «Le Monde». Inwieweit die Affäre juristische Auswirkungen auf die Fürstenfamilie oder Palmero haben wird, ist noch offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.