In den USA wird eine Altlast aus dem Steuerstreit für die Credit Suisse wieder aktuell. Ohne die entscheidende Sonderbewilligung eines Ministeriums muss die Grossbank dort bald auf ein wichtiges Geschäft verzichten.

Thank you. Das schrieb Melanie Nussdorf im Jahr 2015 ganze 600 Mal. Dabei handelte es sich nicht etwa um eine Strafaufgabe, denn Nussdorf ist keine Schülerin, sondern Anwältin.

Der überschwängliche Dank der Juristin richtete sich vielmehr ans amerikanische Arbeitsministerium (Department of Labor, DOL). Die Behörde hatte gerade eine Ausnahmebewilligung für die Schweizer Klientin von Nussdorf durchgewunken – für die Credit Suisse (CS). Laut dem «waiver» des Ministeriums durfte die Grossbank weiter US-Pensionskassen bedienen, die unter der Oberaufsicht des DOL stehen. Dies allerdings nur auf provisorischer Basis.

Konsequenz des Kniefalls

Bald läuft das Provisorium ab. Die Bewilligung ist auf den 20. November 2019 hin befristet. Von da an wäre es den mit der Bank verbundenen Asset-Management-Dienstleistern nicht mehr gestattet, frei im Milliardengeschäft mit US-Vorsorgegeldern mitzumischen.

Denn dazu braucht es eben den waiver. Seit die 2014 in den USA einen Kniefall beging und sich im Steuerstreit schuldig bekannte, darf sie als «Gesetzesbrecherin» Pensionsfonds eigentlich gar nicht mehr bedienen. So will es das Gesetz, über dessen Einhaltung das US-Arbeitsministerium wacht.

Blankoschecks für fehlbare Banken?

Weil die CS diesbezüglich kein Einzelfall war und ein solcher Bann auch die Vorsorgeeinrichtungen getroffen hätte, zeigte sich das Ministerium vor vier Jahren schliesslich kulant. Dem ging allerdings eine Zitterpartie voraus, bei der sich gar das Büro des damaligen US-Präsidenten Barack Obama einschaltete. Nicht von ungefähr zeigte sich Anwältin Nussdorf im Nachgang so dankbar.

Droht nun ein neuerlicher Drahtseilakt? Das Datum ist in den Agenden von CS-Kritikern rund um die Welt rot unterstrichen; gerne verweisen sie darauf, dass die Bank in den USA nur dank einer Sonderbewilligung mit Institutionellen frei geschäften darf. Diverse Politiker sehen darin Blankoschecks, welche die Bestrafung fehlbarer Banken ad absurdum führen.

Das Geldhaus selber wollte seine Chancen für eine Verlängerung gegenüber finews.ch nicht kommentieren. Eine Anfrage beim DOL blieb ohne Antwort.

Ministerium denkt mit

Doch offensichtlich stehen die Chancen diesmal besser. Einem letzten Juli vom DOL veröffentlichten Dokument zufolge bietet das Ministerium eine auf weitere fünf Jahre befristetete Bewilligung an. Dieser muss allerdings erst noch stattgegeben werden; Einsprachen mussten auf Ende vergangenen August eingereicht werden.

Wie das DOL im Schreiben festhält, soll die Sonderbewilligung der Erhaltung von Vorsorgeplänen dienen, die mit der Credit Suisse und deren Tochterunternehmen abgeschlossen worden sind. Das zeigt: Auch das Ministerium hat Interesse an einer Einigung.

Amerikanischer Behörden-Apparat

Doch noch ist der Deal nicht in trockenen Tüchern, und der amerikanische Behörden-Apparat hat sich für Schweizer Banken wiederholt als schwer berechenbar erwiesen. Kommt hinzu, dass der Name der Bank indirekt in aktuellen Verfahren der US-Justiz fällt: etwa in Zusammenhang mit dem Schuldenskandal in Mosambik, in den auch Ex-CS-Banker mutmasslich verwickelt sind.

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