Die Axa zieht sich aus dem Modell der Vollversicherung in der beruflichen Vorsorge zurück. Dies sei ein Symptom einer latenten Krise in der Altersvorsorge, schreibt der Finanzexperte Michael Bernegger.

Was hat zu den Schwierigkeiten der Vollversicherung in der Schweiz geführt? Der wichtigste Faktor ist der globale und schweizerische Zinstrend. Die Zinsen beeinflussen oder dominieren sowohl die Passiv- wie die Aktivseite der Pensionskassen-Bilanzen. Drei Faktoren sind für diese Zinswirkung wichtig: die Notenbankzinsen, die Zinsen über die ganze Kurve, vor allem am ganz langen Ende, und die Kreditrisiko-Aufschläge.

Niedrige Renditen und flache Zinskurven bei Staatsanleihen blähen den Barwert der Verbindlichkeiten auf. Eine Kasse kann relativ genau die zukünftigen Verbindlichkeiten – Rentenzahlungen aufgrund der Pensionierungen, die Abflüsse/Stornierungen, statistisch basierte Annahmen über die Risikoleistungen – Jahr für Jahr in die Zukunft projizieren.

Verpflichtungen am ganz langen Ende

Diese Verbindlichkeiten werden mit Hilfe einer Zinskurve auf die Barwerte zurückgerechnet. Das ist Lehrbuch-Standard. Bei der beruflichen Vorsorge spielen vor allem die Verpflichtungen am ganz langen Ende eine wichtige Rolle.

In der Lebensversicherung und bei den Pensionskassen werden diese Standards unterschiedlich interpretiert, nicht nur in der Schweiz. In der Lebensversicherung wird ein risikoloser Zinssatz für die Abdiskontierung verwendet. Seit 2011 wird die Franken-Swap-Kurve der Schweizerischen Nationalbank (SNB) herangezogen, mit einer Korrektur am ganz langen Ende.

Verbindlichkeiten höher ausgewiesen

Ab dem letzten liquiden Punkt, der Laufzeit von 15 Jahren, konvergiert diese Kurve gegen eine Ultimate Forward Rate (UFR), die von der Finma als Regulator gesetzt wird. Diese UFR wurde 2011 eingeführt. Sie lag seit 2015 bei 2,70 Prozent. Seit dem 1. Januar 2018 hat sie sich auf 2,55 Prozent reduziert. Sie wird aber aufgrund eines Extrapolations-Verfahrens in den nächsten vier Jahren um jährlich je 15 Basispunkte gesenkt, so dass sie bis 2022 auf 1,95 Prozent zurückgehen wird.

Bei den Pensionskassen setzt der Stiftungsrat den technischen Zinssatz. Es gibt Empfehlungen von Experten, die auf einer Formel mit Anlageerträgen basieren. Gegenwärtig approximiert diese eine Kurve mit zwei Prozent jährlichem Zins. Weil der Diskontsatz bei den Lebensversicherungen über weite Teile der Zinskurve niedriger als bei den Pensionskassen angesetzt und bis 2022 sinken wird, werden ihre Verbindlichkeiten höher ausgewiesen.

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