Sustainable Finance: AMAS schärft ihre Selbstregulierung nach

Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) hat ihre Selbstregulierung Sustainable Finance «Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug») weiterentwickelt und aktualisiert. Die nun gültige Version 2.2 entstand erneut in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern.

Sie bleibt dem prinzipienbasierten Ansatz treu und schafft dort Flexibilität, wo europäische Vorgaben bis ins Detail gehen. Dadurch bleibt die Regelung anschlussfähig an den sich dynamisch entwickelnden Markt für nachhaltige Anlagen.

Die Version 2.2 führt eine deutlich präzisere Definition des Begriffs «nachhaltiges Produkt» ein. ESG-Integrationsansätze, Ausschlusskriterien oder die Ausübung von Stimmrechten – allein oder kombiniert – gelten künftig nicht mehr als ausreichend, um ein Produkt als nachhaltig zu bezeichnen.

Zudem legt die AMAS klar fest, welche ESG-Ansätze allein oder in Kombination zur Erreichung von Nachhaltigkeits- oder Klimazielen beitragen können.

Flexibilität der Selbst Regulierung garantiert Vertrauen

Kritiker hatten der AMAS-Selbstregulierung in der Vergangenheit vorgeworfen, im Vergleich zur EU-Regulierung zu zurückhaltend zu sein. Guillaume Toffel, Senior Legal Counsel bei der AMAS, betont die Vorteile des Schweizer Ansatzes:

«Die 2021 in Kraft getretene SFDR-Verordnung der EU war Gegenstand endloser Debatten über Definitionen, Verständlichkeit und Umsetzung – sie wird derzeit überarbeitet und vereinfacht. Das Problem löst man nicht, indem man es komplexer beschreibt, sondern indem man angesichts sich wandelnder Marktpraktiken mehr Flexibilität zulässt.»

Diese Flexibilität garantiere den Mitgliedern Vertrauen und Kontinuität, so Toffel weiter. Dadurch könne die Branche im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz marktnah agieren.

Während das Kürzel ESG (Umwelt, Soziales, Governance) in den USA zunehmend polarisiert und die EU ihre Standards zu vereinfachen versucht, bleibt die nachhaltige Finanzwirtschaft in der Schweiz ein Wachstumsfeld. 2024 wurden hierzulande nachhaltige Vermögenswerte im Umfang von 1881 Milliarden Franken verwaltet.

Neuerung markiert Paradigmenwechsel

Auch die AMAS hat ihre Ambitionen kontinuierlich ausgebaut. In der Fassung vom September 2024 wurden die Vorgaben des Bundesrats integriert, etwa die Einführung eines einheitlichen Mindeststandards. Damit ist klar definiert, unter welchen Bedingungen Anlageprodukte und -dienstleistungen als nachhaltig gelten dürfen.

Solche Produkte müssen neben finanziellen Zielen mindestens eines der folgenden Anlageziele verfolgen: Die Vereinbarkeit mit spezifischen Nachhaltigkeitszielen oder einen messbaren Beitrag zu deren Erreichung.

Diese Ziele müssen zudem in einen anerkannten Referenzrahmen eingebettet sein – etwa die Swiss Climate Scores oder Industriestandards wie die UN Sustainable Development Goals Alternativ können interne Bewertungsmodelle verwendet werden. Diese Neuerung markiert einen Paradigmenwechsel: Bislang genügte es, wenn ESG-Ansätze in den Managementprozess integriert waren, ohne tatsächliche Wirkungen – etwa auf CO₂-Emissionen – zu messen.

Die neue Fassung schafft hier Klarheit. «Die vorherige Version führte zu unterschiedlichen Interpretationen. Es waren Klarstellungen nötig, um die Branchenpraxis zu harmonisieren», erklärt Aurélia Fäh, Senior Sustainability Expert bei der AMAS.

«Dass ein Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, ist positiv – macht es aber noch nicht nachhaltig.»

Die Unterscheidung zwischen einfacher ESG-Integration und echten nachhaltigen Anlagelösungen reduziert nicht nur das Risiko von Greenwashing, sondern verhindert auch, dass die AMAS-Selbstregulierung zu einem Sammelbegriff für unterschiedlichste ESG-Produkte wird – ein Problem, das bei der EU-Regulierung nach Artikel 8 der SFDR häufig kritisiert wird.

Neu verlangt die Selbstregulierung zudem eine Überprüfung der Einhaltung ihrer Grundsätze durch eine unabhängige Prüfgesellschaft. Damit wird die Durchsetzbarkeit der Selbstregulierung sichergestellt, sowie das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Schweizer Lösung weiter gestärkt.

Mit ihrer Weiterentwicklung positioniert sich die Schweiz klar: Sie will ein weltweit führender Standort für nachhaltige Finanzwirtschaft bleiben – mit einem Regelwerk, das Wirkung zeigt, ohne sich in Detailregulierung zu verlieren.