Das Drama um die MediBank geht in die nächste Runde. Es ist ein Untergang auf Raten. Ob es diesmal tatsächlich die letzte Runde wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Von Thorsten Grimm, Autor von schweizeraktien.net

Auf Grund der jüngeren Historie der MediBank, mit vielen überraschenden Wendungen, die nicht immer zum Vorteil der Aktionäre waren, sind zum aktuellen Stand abschliessende Prognosen schwierig. Die Zeichen stehen jedoch diesmal auf einen Verkauf des Bankgeschäfts, den Bewilligungsentzug durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) und eine Liquidation der Bank.

Dies ergibt sich einerseits aus der Veröffentlichung der Einladung zur Generalversammlung am 18. Februar 2015 im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Danach soll auf der Generalversammlung am 18. März laut Traktandum 5 eine Veräusserung des Geschäfts beschlossen werden.

Offene Fragen

Traktandiert ist der Antrag des Verwaltungsrats, das Geschäft oder einen Geschäftsteil an die Bank Alpinum in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein sowie weiteres Vermögen (inklusive Kundenbeziehungen) zu veräussern. Offen bleibt vorläufig, ob hier jeweils mit einem positiven Verkaufserlös gerechnet werden kann.

Möglicherweise fällt – die Zustimmung der Generalversammlung vorausgesetzt – aus der Veräusserung des Geschäfts oder einzelner Geschäftsteile und weiterer Vermögenswerte im laufenden Jahr 2015 ein Zusatzertrag an, der wertsteigernd sein könnte.

Bewilligungsentzug und drohende Liquidation

Andererseits ergibt sich die neue Situation der Bank nach der Generalversammlung vom 31. Oktober 2014 aus dem Bericht des Verwaltungsrates zum Geschäftsjahr 2014 (vgl. Geschäftsbericht Medibank 2014, Seite 2). Nach den Ausführungen des Verwaltungsrates eröffnete die Finma am 4. Dezember 2014 ein so genanntes Enforcementverfahren gegen die Bank.

Weiter heisst es, dass «auf Grund der Stellungnahmen der Finma (...) mit einem Bewilligungsentzug durch die Finma mit anschliessender Liquidation igerechnet werden» muss.

Nicht mehr kalkuliert

Vor dem Hintergrund dieser schwierigen regulatorischen Situation bei einem anhaltenden Rückgang des Kundenvermögens auch 2014 hat der Verwaltungsrat entschieden, die Bilanz zum 31. Dezember 2014 unter Liquidationsaspekten als «Liquidationsbilanz» aufzustellen. Demnach wurden «sämtliche zu erwartenden Kosten zur Einstellung des Bankbetriebes» in den Rückstellungen erfasst. Etwaige Erträge werden in der Liquidationsbilanz nicht mehr kalkuliert.

 

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