Ein Anwalt von UBS-Kunden will die Kriterien für die Überweisung von Daten an die USA vor Gericht erzwingen. Ein Unterfangen mit Konsequenzen.

Drei UBS-Kunden klagen gegen die Finma. Sie wollen genaue Details zu den Daten über sie, die an die US-Steuerbehörde übergeben wurden, in Erfahrung bringen. Im Februar hatte die Finma bekanntlich auf grossen Druck der USA rund 250 UBS-Kundendaten nach Washington ausliefern lassen, und zwar auf unsicherer rechtlicher Grundlage.

Diesen 250 Kunden wurde bereits das Recht verwehrt, gegen die Herausgabe ihrer Daten Einspruch zu erheben. «Gemäss Schweizer Gesetz und Verfassung bestehen hierfür zwei Möglichkeiten», sagt der Anwalt Asher Rubinstein gegenüber «WealthBriefing».

Sollten die Kläger vor Gericht erfolgreich sein, könnte dies auch Auswirkungen auf den laufenden Prozess der Kontodaten-Heruasgabe haben. Denn bisher ist nicht bekannt, nach welchen Richtlinien die 4500 Konten ausgesucht werden, die gemäss dem UBS-Vergleich an die IRS ausgeliefert werden.

Zwar wird die Vereinbarung zwischen der USA und der Schweiz veröffentlicht, die relevanten Textstellen mit den genauen Details zu den Konto-Kriterien werden jedoch weg-redigiert. Werden diese Angaben publik, müssten sich möglicherweise viele verängstigte UBS-Kunden keine Sorgen mehr machen.

Gefährliches Spiel auf Zeit

Bis anhin haben US-Bürger, die ihre Gelder nicht in den USA versteuert haben (dies gilt auch für Doppelbürger, welche nicht in den USA residieren) bis zum 23. September Zeit, ihre Kontodaten preis zu geben. Dann werden sie von strafrechtlichen Konsequenzen verschont.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass das IRS nur auf Steuersünder ab einem bestimmten Vermögen abzielt, würden wohl viele Ausland-Amerikaner von der Selbstanzeige zurückschrecken. Bis ein gerichtlicher Entscheid feststeht, wird es jedoch noch einige Zeit dauern. Sollte es soweit sein, ist wohl auch der Stichtag bereits verstrichen.

 

 

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